Diese charmante Wohnung in Gerbrunn bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit, um Ihren Traum vom eigenen Zuhause zu verwirklichen. Mit einem Kaufpreis von 188.000 Euro und einer Wohnfläche von ca. 65 m² bietet diese Immobilie ein sehr attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis. Das Baujahr 1980 verleiht der Wohnung einen gewissen Charme und vermittelt ein Gefühl von Beständigkeit und Qualität.
Die Wohnung erstreckt sich über 2 Zimmer und bietet ausreichend Platz für Singles, Paare oder kleine Familien. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich gestaltet und bieten viel Potential für individuelle Einrichtungsideen. Durch die großen Fensterfronten strömt viel Tageslicht in die Wohnung und sorgt für eine angenehme Atmosphäre.
Besonders hervorzuheben ist die ruhige Lage der Wohnung inmitten des idyllischen Wohnorts Gerbrunn. Hier können Sie sich fernab vom Trubel der Stadt entspannen und dennoch alle Vorzüge des städtischen Lebens genießen. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und öffentliche Verkehrsmittel sind in unmittelbarer Nähe vorhanden und ermöglichen ein bequemes und stressfreies Leben.
Diese Wohnung ist die perfekte Gelegenheit für alle, die sich den Traum vom eigenen Heim erfüllen möchten. Nutzen Sie die Chance und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin, um sich von den Vorzügen dieser Immobilie persönlich zu überzeugen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
EnEV 2014, § 16a Pflichtangabe
EnEV 2014, § 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
(1) Wird in Fällen des § 16 Absatz 2 Satz 1 vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält: (...).Bundesrat / Drucksache 113/13 / Verordnung der Bundesregierung / Seite 98 Die Pflicht besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vorhanden ist. Liegt ein Energieausweis bei Anzeigenschaltung nicht vor, wird die Verpflichtung des Verkäufers bzw. Vermieters nach § 16a EnEV 2014 nicht akut.
Erklärung des Makler`s ..... Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung dieser Immobilienanzeige, lag kein Energieausweis vor und es wurde dem Makler auch kein Energieausweis, vom Verkäufer / Vermieter übermittelt. Die Pflichtangaben gem § 16a der EnEV 2014 in Immobilienanzeigen werden erfüllt.