Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter (m/w/d) für die Beistandschaft
Das Kreisjugendamt Rosenheim fördert mit seinen rund 160 Mitarbeitenden das gesunde Aufwachsen von jungen Menschen und unter-stützt Eltern durch bedarfsgerechte Hilfen und Leistungen bei ihren Erziehungsaufgaben. Wir unterstützen Familien, Kinder und Jugendli-che durch konkrete Angebote in der Erziehung und Verselbständigung.
Die Gruppe Beistandschaften umfasst derzeit neun Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie zwei Assistenzkräfte. Die Beistände vertreten die Interessen der Kinder in Angelegenheiten von Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsangelegenheiten. Wenn Sie sich eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe, die nicht den klassischen Verwaltungsaufgaben entspricht, wünschen und Teil unseres kollegialen und hochmotivierten Teams werden wollen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Der Landkreis Rosenheim sucht für das Sachgebiet 24, Gruppe 244 „Beistandschaften“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter (m/w/d) für die Beistandschaft
Es handelt sich um unbefristete Teilzeitstelle mit 75 % der tariflichen Arbeitszeit (29,25 Wochenstd.)
Anforderungsprofil:
- Abgeschlossenes Studium zur/zum Dipl.-Verwaltungswirtin bzw. Dipl.-Verwaltungswirt (m/w/d) (Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen) oder erfolgreich abgelegter Beschäftigtenlehrgang II (Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt (m/w/d)) oder Studium der Rechtswissenschaften (mind. Erstes Staatsexamen) oder der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuerrecht
- Alternativ: eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) bzw. erfolgreich abgelegter Beschäftigtenlehrgang I (Verwaltungsfachkraft (m/w/d)) jeweils mit der Bereitschaft den Beschäftigtenlehrgang II zu absolvieren
- Kenntnisse im BGB (Unterhaltsrecht), Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht und Familienrecht bzw. die Bereitschaft sich diese anzueignen
- Strukturierte Arbeitsweise auch bei komplexen Zusammen-hängen
- Gute Auffassungsgabe, gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit
- Freundlichkeit und Offenheit im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
- Sicheres Auftreten auch in schwierigen Situationen
- Verhandlungsgeschick
- Gute EDV-Kenntnisse (insbesondere in MS-Office Produkten und Fachverfahren)
- Unterstützung in der Klärung der Vaterschaft
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes,
- Beratung und Unterstützung des betreuenden Elternteils zur Geltendmachung des eigenen Unterhaltsanspruches,
- Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche,
- Geltendmachung der Ansprüche vor dem Familiengericht
- Umsetzung von relevanten Gesetzesänderungen
- Einen sicheren und unbefristeten Arbeitsplatz
- Leistungsgerechtes Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
- mit allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen inklusive einer leistungsorientieren Bezahlung
- Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9c TVöD-VKA – bitte informieren Sie sich über die Verdienstmöglichkeiten, z. B. unter www.oeffentlicher-dienst.info
- Die Möglichkeit des Leasings von Fahrrädern im Rahmen des TV-Fahrradleasings
- Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Betriebliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
- Fahrtkostenzuschuss bei ÖPNV Nutzung
- Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeiten und der Möglichkeit von Homeoffice
Schwerbehinderte Bewerberinnen und schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!Bitte nutzen Sie unser Bewerbungsportal, um sich zu bewerben: www.landkreis-rosenheim.de/ ? Karriere ? Stellenangebote.
Auskünfte zum Arbeitsgebiet erteilt Frau Nillies (Tel. 08031 392 - 2460), für personalrechtliche Fragen steht Herr Hofherr (Tel. 08031 392-111 10) zur Verfügung.
Landratsamt Rosenheim
Wittelsbacherstraße 53 · 83022 Rosenheim
Tel. 08031 392-01 · Fax 08031 392-9001
www.landkreis-rosenheim.de
Weitere Angaben
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