Wir machen ihren Traum möglich: Ich war erneut im Bauamt, um weitere Klärung zu erhalten. Die Frage lautete, ob alles abgerissen werden kann und ob gemäß dem Bauplan gebaut werden darf. Die Antwort liegt nun vor.
Guten Tag Frau Adam,
zur Ihrer Frage muss ich Ihnen leider eine abschlägige Antwort erteilen.
Wenn Sie das Gebäude bis auf das Fundament abreißen, erlischt der Bestandsschutz.
Sie könnten ggf. durch einen Vorbescheid eine neue Bebauung, dann ggf. in abgewandelter Form, beantragen.
Als Inhalt des Vorbescheidantrages bieten sich die Prüfung der bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und die Frage der Erschließung an.
Sofern diese Fragen positiv beurteilt werden, wäre das ein guter Ausgangspunkt für einen (neuen) Bauantrag um eine neue Baugenehmigung er erhalten.
Wollen Sie die vorhandene Baugenehmigung ausnutzen, müssten Sie wesentliche Teile des Gebäude stehenlassen, also den Großteil der Aussenwände als Minimum.
Ob das aufgrund des Zustandes sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
Ein/eine ArchitektIn wäre zu empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Die Pläne sprechen für sich. Die Baugenehmigung liegt vor Wasser.Strom und Gasanschlüsse sind im Haus vorhanden.
Als Handwerker verfügst du bereits über ein unschätzbares Talent, um dein zukünftiges Zuhause nach deinen Vorstellungen zu gestalten und zu verschönern. Du kennst dich mit Materialien, Techniken und Gestaltungsmöglichkeiten aus, was dir einen klaren Vorteil beim Bau und der Renovierung deines Eigenheims verschafft.
Wir wünschen dir viel Erfolg auf deiner spannenden Reise zum Eigenheim! Möge dein handwerkliches Können und deine Vision dich zu einem Ort führen, an dem du dich voll und ganz zu Hause fühlst.
Alles Gute und viel Glück auf deinem Weg zum eigenen Heim!
Mit besten Grüßen,
Jannique Adam
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass Auskünfte keine abschließende Beurteilung und auch keine Zusicherung im Sinne des § 38 SVwVfG darstellen, nicht rechtsverbindlich sind und einen Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung nicht ersetzen können.
Für Äußerungen und Hinweise im Rahmen bauordnungsbehördlicher Verfahren gilt das Obige sinngemäß. Zusicherungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt insbesondere auch für bauordnungsrechtliche Belange, die von der Bauaufsicht zu prüfen und zu entscheiden sind. Ich stelle anheim, zur rechtssicheren Klärung Ihrer Fragen einen Bauvorbescheid bzw. eine Baugenehmigung zu beantragen.
Nur in diesen Verfahren kann verbindlich über gestellte Fragen entschieden werden und ein rechtsverbindlicher Bescheid erteilt werden.
Lagebeschreibung: Saarbrücken Güdingen
Ein kleines Stück Paradies im Grünen
Provision: 3 %,57 Maklerprovision
von beiden Parteien nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig