VON POLL IMMOBILIEN Euskirchen bietet Ihnen diesen ruhig gelegenen Bungalow mit nicht einsehbarem Grundstück im Außenbereich eines Dorfes von Bad Münstereifel.
Der ruhiggelegene Bungalow mit überdachter Terrasse, Wintergarten, Teilkeller und Garage umfasst insgesamt eine Wohnfläche von circa 107 Quadratmetern und wurde circa im Jahr 1960 auf einem circa 2.345 Quadratmeter großen Grundstück errichtet.
Sie betreten diesen nicht einsehbaren und ruhig gelegenen Bungalow über eine circa 13 Quadratmeter große Eingangsdiele mit seitlichem Garderobenbereich.
Links gelegen befindet sich der circa 29 Quadratmeter große Wohn-/Essbereich mit Zugang zum circa 22 Quadratmeter großen Wintergarten und zur circa 7 Quadratmeter großen Küche.
Entlang des geräumigen Flures befindet sich der Kellerabgang, ein separates Gäste-WC, das circa 4 Quadratmeter große Badezimmer welches mit einer Dusche und einer Badewanne ausgestattet ist sowie drei Schlafzimmer.
Das rechts gelegene Elternschlafzimmer hat insgesamt eine Wohnfläche von circa 15 Quadratmetern. Das nach hinten raus gelegene Kinderzimmer mit einer Wohnfläche von circa 9 Quadratmetern dient derzeit als Durchgangszimmer zum circa 10 Quadratmeter großen Gästezimmer.
Das Kellergeschoss verfügt über die üblichen Nutz-und Funktionsräume sowie weitere flexibel nutzbare Räume.
Der Außenbereich dieser interessanten Immobilie zeichnet sich aus durch einen nicht einsehbaren und vollständig eingefriedeten Gartenbereich, eine circa 14 Quadratmeter große überdachte Terrasse, eine Garage, einen Outdoor-Einbaupool, teils älteren Baumbestand sowie großflächige Rasenflächen.
Die zwei Besonderheiten dieser Immobilie:
1. Baurechtliche Situation mit Stand vom 19.06.2024:
Es liegt eine positive Bauvoranfrage für die nachträgliche Genehmigung des im Jahr 1960 errichteten Einfamilienwohnhauses vor.
Die notwendige Baugenehmigung ist noch vom Käufer zu beantragen, alternativ könnte das auch vom Verkäufer erfolgen. Mögliche Umbau- und Erweiterungsmöglichkeiten könnten direkt in dem Bauantrag mit einfließen.
2. Abwasserrechtliche Situation mit Stand vom 18.11.2014:
Es liegt eine Ordnungsverfügung zur Nutzungsuntersagung wegen nicht gesicherter Abwasserbeseitigung vor.
Hierbei ist der Neubau einer vollbiologischen Kleinkläranlage mit Ablauf in eine Versickerungsanlage geplant.
Mit Datum vom 06.03.2025 ist von der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Euskirchen die wasserrechtliche Erlaubnis zwecks Abwasserbeseitigung erteilt worden.
Die bauliche Umsetzung der Kleinanlage ist vom Käufer vorzunehmen.
Die Kosten für die beiden vorgenannten Punkte einschließlich Umsetzung der Kleinkläranlage werden natürlich in Abzug gebracht.
Haben wir nun Ihr Interesse für diesen ruhig gelegene Bungalow mit nicht einsehbarem Grundstück im Außenbereich geweckt, bitten wir Sie, bei der Kontaktaufnahme per Kontaktbutton alle Ihre Daten zu hinterlegen: Vorname, Nachname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Dann erhalten Sie automatisiert den Exposé Link. Sollte Sie die Immobilie dann interessieren, bitten wir um einen Anruf oder eine E-Mail durch Sie.