Das Zweifamilienhaus wurde im Jahr 1860 erbaut und 1984 durch einen Anbau erweitert. Heute würde man das Fachwerkhaus als Einfamilienhaus nutzen und die Nachteile dieser historischen Bauart durch weitere Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten verändern. Das Haus befindet sich im alten Kern von Schwarza in einer ruhigen, aber zentralen Lage. das Fachwerkhaus wird komplettiert durch einen 1984 erstellten Erweiterungsbau, in welchen sich Wohn und weitere Nutzflächen befinden (Garagen) Des Weiteren gibt es auf dem attraktiven Grundstück einen Carport. Dieser grenzt an den nach Westen ausgerichteten großzügigen Garten.
Wie schon erwähnt, ist der Zustand der Immobilie in Teilen als sanierungs- und modernisierungsbedürftig einzustufen. Der Altbau weist übliche, dem Alter geschuldete Mängel auf, die mit einigen Investitionen behoben werden können. Insbesondere aufsteigende Feuchtigkeit an verschiedenen Wänden, einzelne Holzverbundfenster im Erdgeschoss, die Heizungsanlage für die Wohneinheit im Obergeschoss, Teile der Elektroinstallationen sowie die Bäder entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Auch energetische Mängel sind festzustellen,
Die Möglichkeit aus diesem Fachwerkhaus durch zeitgemäße Kombinationen aus den vorhanden alten Fachwerksubstanz und modernen Ergänzungen/ Innovationen ein attraktives Familienheim zu machen sind gegeben.
Das Bewertungsobjekt befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern Schwarza". Das bedeutet für den Eigentümer eine erweiterte Genehmigungspflicht, aber auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen bei Einhaltung der vorgegebenen Regularien.
Die Sanierung wird im einfachen Verfahren, ohne Anwendung der §§ 152 - 155 BauGB, durchgeführt. Ausgleichsbeträge nach Abschluss des Sanierungsverfahrens fallen dementsprechend nicht an. Im hinteren Grundstückteil besteht eine Baulast für eine erfolgte Grenzbebauung
Aus erblichen Angelegenheiten heraus, soll das Haus verkauft werden. Es wird nach erfolgtem Verkauf leer und besenrein bzw. auf Wunsch mit Möblierung übergeben. Derzeit wird im Haus das Obergeschoß bewohnt. Wie schon oben erwähnt, lässt sich durch Eigeninitiative und Investition aus der guten Grundsubstanz des Anwesens ein ruhiges und idyllisches Familienanwesen herstellen. Dabei hilft der Staat mit, indem die Investitionen, wie oben erwähnt, steuerlich Abschreibbar sind.