Objektbeschreibung: Planen Sie Ihr Familienglück mit einem neuen Eigenheim am Rostocker Stadtrand!
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, auf einem an einen Bauträger gebundenen Grundstück in Biestow Ausbau einen Bungalow nach Ihren Wünschen und Vorstellungen zu planen und errichten zu lassen.
Die kalkulierten Herstellungskosten entsprechen einem bezugsfertigen Bungalow mit verputzter Außenfassade und 3 Zimmern auf circa 96m² Wohnfläche (zzgl. Baunebenkosten, Erschließungskosten, Notar, Grundstückspreis etc.)
Die zur Auswahl stehenden Grundstücke für Ihr neues Eigenheim sind circa 500m² groß und können für einen Preis von 360€/m² erworben werden.
Änderungen und Erweiterungen der vorgeschlagenen Planungen sind selbstverständlich möglich, sodass Ihr Eigenheim von der Raumaufteilung bis zur Inneneinrichtung gänzlich Ihren Wünschen entspricht.
Neben einem Bungalow können auf den angebotenen Grundstücken im Rahmen des gültigen Bebauungsplanes ebenfalls Doppelhäuser, Einfamilienhäuser und Stadtvillen gebaut werden.
Lagebeschreibung: Der nur circa 2 Kilometer südwestlich von der Rostocker Südstadt entfernt liegende, mitten im Grünen befindliche Stadtteil Biestow Ausbau bietet mit seiner ruhigen Lage die ideale Heimat sowohl für Alleinstehende als auch für Paare und Familien. Der Blick von den Terrassen und Grundstücken der Doppelhaushälften fällt auf die umliegenden Felder, Wiesen und Wälder und vermittelt das Gefühl, mitten in der Natur zu wohnen. Trotzdem ist der Weg in die Stadt nicht nur mit dem PKW, sondern auch zu Fuß in kurzer Zeit zu bewältigen, wodurch die Vorzüge der Hansestadt Rostock ebenfalls in vollen Zügen genossen werden können. Die Autobahn A20 und die Rostocker Stadtautobahn sind mit dem PKW in wenigen Verkehrsminuten zu erreichen, und ermöglichen so eine gute Anbindung in das Mecklenburger Umland und nach Warnemünde.
Besichtigungstermine: Montag - Freitag
nach Terminvereinbarung
Besichtigungstermine: Montag - Freitag
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Provision: 2,75% inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage.