Die Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines im Jahre 2005 verbauten Seniorenwohnparks, welcher per Generalmietvertrag an die Betreibergesellschaft vermietet wurde. Die Wohnung bietet eine Gesamtwohnfläche von ca. 60 m², verteilt auf zwei Zimmer nebst Küche, Bad und Loggia. Die Wohnung ist barrierefrei über einen Fahrstuhl zu erreichen. Sämtliche Flure und Gemeinschaftsflächen gehören anteilig zur Wohnung. Die Bewohner können viele Sonderfunktionsflächen (Gemeinschaftsräume wie z. B. Gymnastikräume, Pflegebäder oder Gemeinschaftsküchen sowie eine Bibliothek) mit nutzen.
Die alleinige Vermietung und Belegung der Wohnung obliegt dem Betreiber des Seniorenwohnparks. Somit ist der Eigentümer der einzelnen Wohnung in keinerlei Art und Weise für die Vermietung bzw. Verwaltung zuständig. Das derzeitig zu zahlende Hausgeld beläuft sich auf monatlich ca. 75 € und wird direkt mit den Mieteinnahmen des Betreibers für die jeweilige Wohnung verrechnet. Die Hausverwaltung übernimmt die gesamte Abrechnung und überweist dem Eigentümer die monatlichen Nettomieteinnahmen. Diese belaufen sich jährlich auf ca. 6.835 €.