Name:Pomelo
Rasse:Mischling
Geschlecht:männlich
Größe:ca. 48 cm
Alter:01.08.2024
Gewicht:ca. 12 kg
Kinderfreundlich:Ja
verträglich mit Artgenossen:Ja
verträglich mit Katzen:muss getestet werden
Kastriert:Ja
Information des Tierarztes:gechipt, geimpft, entwurmt, EU-Pass
Mittelmeertest:negative
Bemerkungen:APAP.PLASENCIA
Derzeitiger Aufenthaltsort:Spanien
Schutzgebühr:600 Euro inkl. Transport
letztes Update:März 2026
Vom Sorgenkind zum Sonnenschein
Pomelos Start ins Leben war alles andere als leicht. Er wurde völlig entkräftet, unterernährt und von Parasiten geplagt in einem Industriegebiet gefunden. Doch Pomelo hat bewiesen, was für ein Kämpfer in ihm steckt! Im Refugium wurde er liebevoll aufgepäppelt und hat sich mittlerweile vollständig erholt. Jetzt ist er bereit, die Schatten der Vergangenheit hinter sich zu lassen.
Obwohl in Pomelo ein Jagdhund steckt, scheint er nie für die Jagd ausgebildet worden zu sein.
Er zeigt bisher keinerlei Jagdambitionen. Stattdessen punktet er mit den typischen Jagdhund-Qualitäten, die ihn zum perfekten Begleiter machen: Er ist extrem menschenbezogen, verträglich mit anderen Hunden und gilt als absolut kinderlieb.
Pomelo ist eine Seele von einem Hund. Sobald sich jemand seinem Zwinger nähert, kann er es kaum erwarten, Hallo zu sagen. Er eilt jedem freudig entgegen und sehnt sich nach jeder noch so kleinen Streicheleinheit. Er möchte einfach nur dazugehören.
Wir suchen für Pomelo ein aktives Zuhause, in dem er endlich die Welt entdecken darf.
Da er bisher vermutlich noch nicht viel vom Leben in einem Haus kennengelernt hat, braucht er:
Zeit & Geduld: Um das Hunde-Einmaleins in Ruhe zu lernen.
Liebe & Geborgenheit: Menschen, die ihm Sicherheit schenken.
Aktivität: Spaziergänge und Abenteuer im Grünen.
Pomelo ist bereit, sein Herz zu verschenken. auf Lebenszeit?
Bewerbung unter www.pfotenhilfe-sachsen.de
Anschrift Tierschutzorganisation:
Pfotenhilfe Sachsen e.V.
Limbacher Str. 281
09116 Chemnitz
Pfotenhilfe Sachsen e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.