Das ca. 555 m² große Grundstück, bestehend aus dem Flurstück 43/12, befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Für dieses Gebiet ist lediglich ein Flächennutzungsplan der Gemeinde Brunsbek (3. Änderung) festgeschrieben, welcher das Flurstück in einem Mischgebiet ausweist.
Die Nachbarschaft ist geprägt von Einfamilienhäusern mit I und vereinzelt auch II Vollgeschossen.
Es liegt ein Bebauungsplan für den westlichen Teil der Bahnhofstraße vor. Dabei handelt es ich um den Bebauungsplan Nr. 4 von Brunsbek. Dieser schreibt das Gebiet als Mischgebietsfläche mit einer Firsthöhe von maximal 9 Metern aus sowie eine Grundflächenzahl von 0,3 fernab der Hauptstraße. Bei einer Neubebauung des vorliegenden Grundstücks wäre eine sich an diesen Parametern orientierende Bebauung denkbar.
Die Bestandsimmobilie wurde im Jahr 1973 als Fertighaus des Herstellers Streif errichtet und auf einen bereits gemauerten Keller aufgesetzt. Das Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von ca. 70 m² befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Beim Bau der Immobilie wurde der für die damalige Zeit gängige Baustoff Faserzement (Asbest) verwendet. Darüber hinaus steht auf dem Grundstück eine Garage zur Unterbringung eines Fahrzeuges zur Verfügung.
Die Gegebenheiten eröffnen den neuen Bewohnern vielfältige Möglichkeiten wie beispielsweise die energetische Kernsanierung des bestehenden Gebäudes - eine andere Option wäre ein kompletter Abriss mit anschließendem Neubau.
Wir weisen darauf hin, dass die Bebaubarkeit vom Käufer allein zu prüfen ist. Die Kosten für einen Abriss der Bestandsimmobilie sind von dem Käufer allein zu tragen. Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Für die Richtigkeit der Angaben können keine Gewähr und Haftung übernommen werden.
Die angebotene Immobilie eignet sich ideal für Familien, die ruhiges Wohnen in grüner Umgebung von Brunsbek zu schätzen wissen.