Das Einfamilienhaus mit schönen Wintergarten und großzügiger Einliegerwohnung in Großhaslach wurde 1978 erstbezogen und befindet sich in ruhiger Lage.
Die Immobilie bietet Platz für die Familie und mehr. Das Grundstück hat eine Fläche von 1.262 m². Eine Doppelgarage, ein Gartenhaus und ein schön angelegter Nutzgarten sind vorhanden. Die Immobilie hat teilweise Vollwärmeschutz und verfügt über eine Solaranlage für Warmwasser.
Die Erdgeschosswohnung hat eine Wohnfläche von ca. 160 qm (inkl. Wintergarten 35 qm) und verfügt über Küche, Wohn-/Esszimmer, Schlafzimmer, Badezimmer und Gäste-WC. Zwei weitere Schlafräume sowie ein kleiner Abstellraum sind vorhanden. Der Wintergarten Baujahr 1993 mit ca. 35 qm ist über das Wohn-/Esszimmer und das Schlafzimmer erreichbar. Von dort hat man einen herrlichen Blick und Zugang in den Garten. Der Garten ist gepflegt und verfügt über ein Holzgartenhaus
Die 4 Zimmer-Wohnung im Obergeschoss verfügt über ca. 100 qm Wohnfläche. Es befindet sich hier eine Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Badzimmer mit WC, zwei weitere Räume sowie ein kleiner Abstellraum. Über den zentralen Flur sind alle Räumlichkeiten erreichbar. Am Wohnzimmer grenzt ein Balkon an.
Das Haus ist vollunterkellert. Das Highlight ist die dort befindliche Sauna. Des weiteren befinden sich im Keller ein Hobbyraum, eine Dusche, die Waschküche, der Heizraum, der Heizöllagerraum sowie weitere Räumlichkeiten. Es besteht die Möglichkeit über eine Außentreppe die Räumlichkeiten zu betreten.
Die Immobilie verfügt außerdem über eine Photovoltaikanalage (bis 2028 hohe Einspeisevergütung), ein Notstromaggregat mit Anschlusskabel zum/im Haus und 3 unterirdische Wasserzisternen.
Die bestehende Doppelgarage mit Geräteschuppen grenzt direkt an das Wohnhaus. Der Geräteschuppen ist vom Garten aus begehbar.
Das Haus wird über eine Ölzentralheizung von 1978 beheizt.
Ein Energieverbrauchsausweis ist vorhanden.
Der Energieverbrauchskennwert beträgt 73,7 kWh (m²a).
Dies entspricht der Energieeffizienzklasse B
Das Einfamilienhaus wurde 1978 erbaut.
Hinweis: Der Heizungskessel und der Kaminofen ist nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu tauschen (innerhalb 2 Jahre nach Erwerb der Immobilie).