Biete gesetzlich verpflichtende Pflegeberatungen nach Paragraph 37 Abs. 3, 4 u. 7 SGB XI
+++ Achtung +++
Damit Sie den Anspruch auf Ihr Pflegegeld nicht verlieren, benötigen Sie den Nachweis über einen Beratungseinsatz.
- Bei Pflegegrad 1 - 3 halbjährlich
- Bei Pflegegrad 4 - 5 vierteljährlich
Schnell noch einen Termin vereinbaren