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Petershagen (Eggersdorf)
0 km
/5

Noch durch Käufer abzuteilendes, vorderes Grundstück in ruhigster Lage von Eggersdorf, Stiller Grund 8

180.000 €
Festpreis
11.05.2024
15345 Petershagen (Eggersdorf)
Objektbeschreibung: Wir freuen uns Ihnen im Auftrage der Eigentümer, als Nachweis- und Vermittlungsmakler und auf Grundlage unserer Geschäftsbedingungen freibleibend, folgende Immobilie zum Kauf mit Courtageforderung anbieten zu können:

Ca. 765 m² vorderer, ungeteilter Grundstücksanteil von ca. 1536 m² gesamten Grundstück.

Das in einem Gebiet mit gültigem Bebauungsplan (siehe Fotos) liegende Flurstück, ist durch die beiden Erwerber, in zwei separate Grundstücke zu teilen. Für den dann hinteren Anteil liegt bereits eine Reservierung vor.

Das von der Straße aus gesehene, zukünftige, vordere Grundstück ist das dienende Grundstück und hat dem hinten liegenden, herrschendem Grundstück, für welches eine Reservierung vorliegt, eine drei Meter Breite Zufahrt zu gewähren, die dinglich im Grundbuch zu sichern ist. Die direkte Einfahrt hat in der Regel 4 m breit zu sein und verjüngt sich nach 3 m Tiefe auf die erwähnten 3 m Breite.
Natürlich können beide Eigentümer diese Einfahrt nutzen.

Das dann durch Sie zu erbauende Haus, auf dem vorderen Grundstück, kann bis an diese 3 m breite Zufahrt heran gebaut werden. Diesen Abstand von 3 m hätten Sie, als Bauherren, sowieso als Abstandsfläche zur Flurstücksgrenze einhalten müssen.
Der Eigentümer des hinteren, herrschenden Grundstückes und seine Gäste, haben das Recht, diese 3 Meter als Zufahrt oder Zuwegung zu nutzen als auch die Medien dort zu verlegen. Eine Lagerung oder Bebauung mit dem Zweck dauerhafter oder nur zeitweiliger Nutzung, gärtnerische Anlagen usw., dürfen dort nicht entstehen.

Auf der Grenze zwischen hinterem und vorderem Grundstücksanteil steht ein Kleinhaus mit Teilkeller, welches vermutlich durch die beiden Käufer abgerissen werden wird. Da werden Sie sich wohl gegenseitig ins Benehmen setzen. Eine Schätzung der Abrisskosten finden Sie in den Anlagen des Exposé.
Auf dem vorderen Grundstück steht zusätzlich, lediglich ein hölzerner Schuppen.

Im Kleinhaus liegen, nach Aussage des Tiefbauamtes der Gemeinde, vom 04.10.2021, sämtliche Medien und sind somit auf dem vorderen Grundstück und als solche nutzbar.
Für das hintere Grundstück sind diese unterhalb des Rechtes neu zu erreichten.

Wir empfehlen Ihnen, ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht über das vordere Grundstück zu legen und kein Hammergrundstück heraus messen zu lassen.
Dadurch können zwei gleich große Grundstücke entstehen und beide zukünftige Eigentümer können die GRZ (Grundflächenzahl) voll ausnutzen.
Bei einem Hammergrundstück hätte der Eigentümer des hinteren Grundstückes, mehr Grundstücksfläche zur Verfügung die er entsprechend des B-Planes mit der GRZ 0,2 bebauen könnte, die dem vordern Grundstück sodann fehlen würden.

Bei einer Grundstücksgröße von ca. 765 m² je Grundstücksanteil und einer GRZ von 0,2 können die Eigentümer eine Grundstücksfläche von 153 m² überbauen. Die Gemeinde Petershagen / Eggersdorf erlaubt in der Regel eine Erhöhung um 25 % (möglich sind gar bis zu 50 % wenn die GRZ von 0,8 nicht überschritten wird) was bedeutet, dass Sie je Grundstück ca. 191 m² versiegelt bebauen dürfen. In diese 191 m² fallen alle Bauten und Anlagen, die ein ungehindertes versickern von Regenwasser nicht erlauben also, Terrassen, Carport, Wege, Pool usw., um es mit einfachen Worten zu sagen (siehe § 19 BauNVO).

Das gegenwärtig waldartige Grundstück ist nicht jedermanns Sache.
Mit Erteilung der Baugenehmigung und auf vorherigen Antrag bei der Gemeinde, auf Erteilung einer Fällgenehmigung (kann man im Internet ausdrucken), erhält man die Genehmigung zur Fällung von Bewuchs.
Sobald der Bagger auf das Grundstück fährt um die Baugrube auszuheben, können Sie, durch diesen, auch das gesamte Unterholz entfernen und die der Bebauung im Wege stehenden Bäume fällen lassen.

Lagebeschreibung: Familien bevorzugen ruhige und sichere, jedoch infrastrukturell gut erschlossene Wohnstandorte, wo man den Nachbarn noch kennt und trotzdem die Annehmlichkeiten einer Großstadt genießen kann.
All das vereinigt das angebotene Grundstück in Eggersdorf.

Das Flurstück liegt in Eggersdorf – Nord, abseits des Ortskerns, in absolut ruhiger Lage, nur wenige Meter vom Waldrand entfernt, in einer, bisher unbefestigten, Sackgasse.
Die Gemeinde hat vor, direkt vor dem Grundstück einen Wendehammer zu errichten, damit die Fahrzeuge der Müllabfuhr dort wenden können, wenn sie Ihrer Tätigkeit nach gehen. Es ist also nicht mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen.

Im Ort gibt es alle zum Leben notwendigen, infrastrukturellen Einrichtungen, wie Schule, Kindergärten, gastronomische Einrichtungen, SB-Märkte usw.
Natürlich stehen Ihnen auch alle Möglichkeiten in der ehemaligen Kreisstadt Strausberg zur Verfügung, die teilweise näher liegen, als Vergleichbares im Ort Eggersdorf, wie z.B. medizinische Einrichtungen oder Einkaufszentren.
Auf jeden Fall werden Sie die Möglichkeiten der Erholung durch die Waldlage aber auch durch die Badeseen in der Nähe des Immobilienangebotes nutzen können.

Die S-Bahnstation Strausberg Hegermühle ist etwa 2,8 km entfernt.
Mit Ihrem Auto erreichen Sie die BAB – 10 in 18 Minuten und den Berliner Stadtrand in 22 – 25 Minuten.

Besichtigungstermine: Nach Vereinbarung
Provision:
Die Maklercourtage beträgt 3,57 %, incl. 19 % MwSt., des beurkundeten Kaufpreises, fällig und zahlbar durch den Käufer, nach Auskehrung des Kaufpreises und Zahlung des Provisionsanteiles des Verkäufers.

Weitere Angaben

  • Grundstücksfläche765,00 m²

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Info zur Anzeige

  • Ort15345 Petershagen (Eggersdorf)
  • Anzeigen­typGewerbliches Angebot
  • Anzeigen­datum11.05.2024
  • Anzeigen­kennunge619a95f
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  • KategorieImmobilienGrundstücke zum Kauf
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