April 2023:
Shantos Unsicherheit zeigt sich durch sein Drohverhalten, solang man den Zwinger noch nicht betreten hat. Betritt man ihn, ändert er sein Verhalten gleich, wird ruhig und kommt vorsichtig auf einen zu. Er ist dann freundlich und genießt Streicheleinheiten. Aufgrund seines unterschiedlichen Verhaltens sollte eine gewisse Hundeerfahrung und das Lesen von Hundesprache vorhanden sein.
Wuschelchen Shanto möchte so gerne, kann die Bremse so ganz aber noch nicht lösen. Das Shelter empfindet er als angsteinflößend und er hält sich bisher lieber im Hintergrund. Im Umgang mit Menschen und Hunden wirkt er aber recht sozial und lässt sich auch streicheln. Interessenten sollten dennoch über gewisse Erfahrung mit Hunden verfügen.
Shanto ist geschätzt 2017 geboren und ca. 50cm groß.
Im Haushalt lebende Kinder sollten mindestens 6 Jahre alt sein. Unsere Hunde sind bedingt durch das Leben im Shelter mit Artgenossen verträglich. Da unsere Hunde in Rumänien in einem Shelter leben und das Leben als Hund in einem Haus nicht kennen, sind sie natürlich auch nicht stubenrein. Sie kennen auch das Hunde-ABC nicht. Auch ein Halsband/Geschirr und Leine sind ihnen fremd. Das alles müssen sie erst kennenlernen. Bist Du bereit, das alles dem Hund beizubringen? Dann schreibe doch bitte eine Nachricht an den Verein oder fülle den Interessentenbogen aus unter https://www.friends4romanianpaws.de/interessentenbogen/ Unsere Hunde reisen legal mit Traces. Als Traces bezeichnet man das Datenbanksystem, mit dem der gesamte Tierverkehr innerhalb der EU überwacht wird. Die Hunde reisen geimpft, gechipt, kastriert und entwurmt aus und besitzen einen EU-Pass. Des Weiteren wird vor der Ausreise ein Bluttest auf Mittelmeerkrankheiten durchgeführt
Anschrift Tierschutzorganisation:
Friends4RomanianPaws e.V.
Büdingerstraße 1
63543 Neuberg
Friends4RomanianPaws e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.