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Ursula Koch, Telefon: +49 1520 4247426 E-Mail: u.koch@sos-dogs.de
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Aufenthaltsort:Spanien - Galgos del Sur
Video von Natasha1
https://youtu.be/eX1_uYvKg8I?si=pEUWEaoIhViXR_XF
https://youtu.be/dtSniz7aRNc?si=nL1ltxwW5jGrq9gY
Natasha1 wurde zusammen mit ihren Schwestern Nelia und Lamara von einem Jäger ausgesetzt.
Als sie ins Tierheim kam, war sie sehr schüchtern und ängstlich. Doch schon nach wenigen Tagen zeigte sich, wie viel Potenzial in ihr steckt: langsam begann sie, Vertrauen zu fassen, wagte sich immer näher an die Menschen heran und suchte vorsichtig nach Streicheleinheiten, sogar bei Fremden.
In neuen Situationen ist sie noch unsicher, doch man merkt, dass sie lernen möchte und bereit ist, sich zu öffnen.
In Gesellschaft anderer Hunde blüht sie regelrecht auf. Gemeinsam mit ihren Schwestern zeigt sie eine fröhlichere, entspanntere und verspielte Seite und orientiert sich stark an ihnen.
Mit anderen Hunden ist sie sehr sozial, freundlich und unterwürfig.
Sie lernt gerade an der Leine zu laufen und macht dabei große Fortschritte.
Wir wünschen uns für sie eine Familie mit Hundeerfahrung, idealerweise mit einem souveränen, freundlichen Ersthund, an dem sie sich orientieren kann. Sie braucht Zeit, Ruhe und Verständnis, um das Leben außerhalb des Tierheims kennenzulernen.
Natasha1 reist geimpft, gechipt, entwurmt und mit europäischem Heimtierausweis aus.
Bitte beachten Sie
- Welpen und Junghunde bis zum Alter von 1 Jahr sind in der Regel noch nicht kastriert.
- Welpen und Junghunde werden noch nicht auf Mittelmeerkrankheiten getestet, da die teilweise noch vorhandenen Antikörper der Mutter die Ergebnisse verfälschen können. Verlässliche Testergebnisse sind erst im Alter von etwa 1 Jahr zu bekommen.
- Ist oben eine Schulterhöhe angegeben, so ist dies das geschätzte Endmaß.
Anschrift Tierschutzorganisation:
TSV SOS-Dogs e.V.
Am Mühlteich 12
67813 St. Alban
TSV SOS-Dogs e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.