Ich helfe gerne älteren Menschen die Hilfe bei PC Sachen, Internet, Heimelektronik wie z.B. TV oder IT Kommunikation wie z.B Smartphone oder Drucker brauchen.
Komme aus der nähe von 77972 Mahlberg und bin NUR! im Umkreis von 4km mobil.
Rechtlicher Hinweis:
Bei der Nachbarschaftshilfe i. S. d. § 45a SGB XI und § 10 SächsPflUVO handelt es sich um
eine Tätigkeit, mit der soziale/ideelle Zwecke verfolgt werden.
Die pauschale Vergütung für den Nachbarschaftshelfer stellt kein Entgelt als Gegenleistung
für den geleisteten Einsatz dar. Vielmehr soll sie den tatsächlich entstandenen Aufwand
(Fahrtkosten, Kommunikationskosten etc.) ersetzen und dient anteilig der Anerkennung für
den Einsatz des Nachbarschaftshelfers.
Nach den gesetzlichen Beschränkungen (max. 40 Stunden im Monat, max. 10 EUR pro
Stunde) ist der zu erwartende Überschuss nach Abzug der entstandenen Auslagen aus gewerberechtlicher Sicht allenfalls als geringfügig anzusehen. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist
somit regelmäßig zu verneinen. Die Tätigkeit der Nachbarschaftshilfe ist deshalb nach ihrem
Gesamtbild grundsätzlich kein anzeigepflichtiges Gewerbe gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 GewO.