In einer Pflegestelle in Mostar, Bosnien-Herzegowina. Gulliver kann zum nächstmöglichen Termin ausreisen und sucht noch eine passende Pflege- oder Endstelle.
Gulliver möchte am liebsten sofort in sein eigenes Zuhause. Der große Rüde lebt derzeit mit seinem Hundekumpel Chaplin in einer Hundepension in Bosnien und Herzegowina. Vielleicht kann er demnächst schon ins Streunerdorf umziehen. Viel besser wäre jedoch der Umzug in sein eigenes Zuhause.
Wie bei den meisten ehemaligen Straßenhunden ist auch über Gullivers Vergangenheit nichts bekannt. Seinem sonnigen Gemüt hat die Zeit auf der Straße keinen Abbruch getan. Er zeigt sich sowohl gegenüber Menschen als auch anderen Hunden äußerst verträglich und sozial.
Er ist sehr verspielt und zugewandt, was ihn zu einem tollen Begleiter macht. Trotz aller Freundlichkeit und Aufgeschlossenheit muss und möchte auch Gulliver alleine schon wegen seines Alters noch eine ganze Menge lernen. Er benötigt eine konsequente Erziehung, die auf Liebe und Geduld basiert. Seine neuen Menschen sollten bereit sein, ihm die nötige Zeit und Aufmerksamkeit zu schenken, um seine Fähigkeiten weiterzuentwickeln.
Als vermutlicher Herdenschutzmix fühlt Gulliver sich in naturnaher, dörflicher Wohnlage wohler als im städtischen Umfeld. Ein Haus mit Hof oder Garten wäre genau nach seinem Geschmack.
Ein bereits vorhandener Hund im neuen Zuhause wäre für Gulliver schön, jedoch keine zwingende Voraussetzung.
Gulliver ist bereit, ab sofort ein neues Zuhause zu finden, wo er sein Leben in Geborgenheit und Liebe genießen kann.
Er ist gechippt, geimpft, entwurmt und kommt kastriert in sein neues Zuhause. Und wartet nur noch auf die passende Anfrage, sein Ticket zu seinen Menschen.
Die Schutzgebühr beträgt 300,00 .
Schaut gerne auf unserer Homepage vorbei.
https://streunerglueck.de/vermittlung/gulliver/
Anschrift Tierschutzorganisation:
Streunerglück e.V.
Wasserburger Landstraße 205
81827 München
Streunerglück e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.