Wir möchten Ihnen ein Doppelgrundstück zum Erwerb anbieten. Derzeit sind die Grundstücke nur über Notwege/ - und Notleitungsrechte zu erreichen bzw. erschlossen. Man gelangt über einen Privatweg zu der Immobilie, der sich im Eigentum Dritter befindet. Es existieren keine dinglich gesicherten Geh/-Fahr/-Leitungsrechte oder Baulasten. Grundsätzlich handelt es sich um Bauland. Eine Baugenehmigung für einen Neubau (1,5 geschossige Einfamilienhäuser) oder einen Anbau erhalten Sie jedoch nur wenn Sie Geh/-Fahr/-Leitungsrechte und eine Baulasteintragung auf den Wegflächen der Nachbarn erhalten. Ohne diese Eintragungen erhalten Erwerber in der Regel auch keine Bankenfinanzierung, ein Erwerb der Fläche ist demnach derzeit nur aus Eigenkapital möglich. Fordern Sie unser ausführliches Exposé an, um weitere Informationen zu erhalten!