Wo darf 🐕 METCHO 🐕 glücklich werden?
✳️Rasse: Mischling
Geschlecht: männlich
Geboren: ca. Dez. 2024
Größe, Gewicht: im Wachstum, erwartete Größe ca. 55 cm (+/-)
Kastriert: bei Ausreise (gesetzliche Vorgabe des bulgarischen Vetamtes)
Aufenthaltsort: Tierheim Lucy foundation, Sofia
✳️Haltung u. Verträglichkeit:
Hunde: Ja
Katzen: unbekannt
Kinder: ja, sofern diese den respektvollen Umgang und die Bedürfnisse von Hunden kennen
Umgebung: ländlich, gerne mit Garten
✳️Wesen: Metchos Betreuer schwärmen von ihm in den Höchsten Tönen und beschreiben ihn als tollen, liebenswerten und offenen Junghund. Er geht auf jedermann freundlich zu, genießt es immer dabei zu sein und möchte den Menschen stets gefallen. Metcho versteht sich prima mit seinen Artgenossen. Natürlich muss auch er, wie alle Junghunde noch einiges lernen.
✳️ Gesundheit: Metcho wurde von einem anderen Hund gebissen und schwer verletzt aufgefunden. Er hatte ein schweres Lungentrauma (Pneumothorax) und 7 gebrochene Rippen. Bei der Operation im März 2025 wurde ein kleiner Teil seiner Lunge entfernt.
Der brave Hundejunge hat sich ganz tapfer zurück ins Leben gekämpft und ist heute 100% gesund.
✳️Vorgeschichte: Metcho wurde von einem anderen Hund gebissen und schwer verletzt aufgefunden. (siehe Gesundheit)
METCHO wird nach positiver Vorkontrolle, gegen Schutzvertrag und Schutzgebühr vermittelt.
Die Schutzgebühr enthält:
Kastration, sämtliche Impfungen, Chip, EU-Heimtierpass, Entwurmung, 4 D Test auf MMK, sowie den Transport mit Traces nach Deutschland.
Bei ernsthaftem Interesse freuen wir uns auf Eure Selbstauskunft:
➡️ https://www.gebrochene-hundeseelen.de/vermittlungsseite/selbstauskunft-erstellen/
➡️ oder auf Eure E-Mail an: gebrochenehundeseelen@web.de
Infos zum Ablauf einer Adoption und zur Schutzgebühr findet Ihr hier:
➡️ https://www.gebrochene-hundeseelen.de/vermittlungsseite/ablauf-einer-adoption/
Anschrift Tierschutzorganisation:
Gebrochene Hundeseelen e.V.
Am Silberhammer 4
90530 Wendelstein
Gebrochene Hundeseelen e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.