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Dieses alte, süße Yorkshire Terrier Hündchen wurde zwischen zwei Dörfern mitten im Nirgendwo zum Sterben ausgesetzt.
Zum Glück wurde sie Mitte Juli von einer tierlieben Familie zwischen Dibich und Radko Dimitrievo auf der Straße gefunden, kurzerhand eingepackt und ins Tierheim in Schumen gebracht.
Sie bekam als erstes einen Namen. Das Team nannte das Hündchen Melodie. Sie war in einem erbärmlichen Zustand. Nach der ersten Untersuchung stellte man fest, dass sie kaum noch Zähne hatte. Zudem litt Melodie an einer Bronchitis und Herzprobleme kamen hinzu. Seit ihrer Ankunft wurde sie hingebungsvoll aufgepäppelt und so brachte sie es im Oktober auf immerhin 4,5 kg. Mit diesem Gewicht war ihr Zustand so stabil, dass sie quasi runderneuert werden konnte. Melodie wurde gechipt, geimpft, kastriert, ihre Zähne wurden saniert und sie wurde an einer Patellaluxation rechts operiert. Das volle Programm sozusagen.
Wir schätzen Melodie auf ca. 10-12 Jahre (geb. ca. Mai 2013). Altersbedingt zeigt sich schon ein grauer Star.
Melodie ist sichtlich aufgeblüht und zeigt Interesse an ihrer kleinen Umwelt. Sie ist ihrem Alter gemäß ein aktives Hündchen geworden und möchte durchaus noch spazieren gehen. Hin und wieder spielt sie sogar mit Baily.
Eine Hundeschule braucht sie nicht, aber eine Familie, die ihr zeigt, wie schön das Leben sein kann, die sie hegt und pflegt, regelmäßig auf spannende Spaziergänge mitnimmt und einfach nur lieb hat. Melodie genießt das Privileg, im Büro leben zu dürfen. Dort gibt es auch mal ein Kaustängelchen, dem sie mit ihren wenigen verbliebenen Zähnen zu Leibe rückt.
Melodie ist nun mehr als bereit, ihr Bettchen im Büro der Tierheimleiterin gegen ein warmes Körbchen in einem richtigen Zuhause einzutauschen. Lassen Sie das Glück bei sich einziehen!
Anschrift Tierschutzorganisation:
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Büdesheimer Str. 7
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Grund zur Hoffnung e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.