Laut Gutachten handelt es sich um ein bebautes Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus mit 4 baurechtlich zulässigen Wohneinheiten. Es handelt sich um die Wohnung 4 im Ober- und Dachgeschoss. Im Gutachten wird auf folgendes hingewiesen: Die Wohnung ist durch das gemeinschaftliche Treppenhaus getrennt. Es ist baurechtlich nicht zulässig, die Räume im Dachgeschoss als abgeschlossene Wohnung mit einer Küche im "Bodenraum" zu nutzen.
Hier finden Sie weitere Informationen sowie Dokumente zum Object (bitte kopieren Sie den Link in ein neues Browser Fenster): https://dein-immocenter.de/objektkatalog/7-k-6-24-ibbenbueren