Fleki ist seit längerer Zeit auf ihrer Pflegestelle in 64665 Alsbach angekommen. Sie ist eine ruhige und zurückhaltende Katze und nach kurzer Eingewöhnungsphase sozial mit Artgenossen. Wenn sie richtig aufgetaut ist, zeigt sie sich super lieb, verschmust und verspielt.
Alter gemäss Pass: 05/2023
Rasse: EHK
Farbe: dreifarbige Glückskatze
Geschlecht: weiblich
Kastriert: ja
Impfungen: vollständig (Tollwut, Mehrfachimpfung)
Krankheiten: keine bekannt, negativ auf FeLV und positiv auf FIV getestet
Verträglich mit Katzen: ja
Verträglich mit Hunden: ja
Kinderfreundlich: wahrscheinlich
Freigänger/Wohnungshaltung: Wohnungshaltung mit Balkon oder gesicherter Freigang.
Charakter: Fleki wurde verletzt von einer unserer Tierschützerinnen gefunden und gesund gepflegt. Sie ist menschenbezogen und kuschelt sehr gerne, nachdem sie sich eingewöhnt hat. Trotz schlechter Erfahrungen mit Artgenossen, ist sie durchaus interessiert an anderen Katzen und spielt auch mal mit ihnen.
Leider wurde sie auf der Straße mit FIV infiziert. FIV ist eine ausschließlich von Katze zu Katze durch Geschlechtsverkehr und tiefe, blutige Bisswunden übertragbare Infektionskrankheit. Unter guten Haltungsbedingungen können FIV-positive Katzen dasselbe Alter erreichen, wie nicht betroffene Katzen und bleiben symptomfrei. Allerdings sollten sie nicht in den ungesicherten Freigang, um ihr Immunsystem vor schädlichen Einflüssen zu schützen, die den Ausbruch der Krankheit hervorrufen könnten. Es gibt jedoch Fälle, in denen die Katze ihr Leben lang nach draußen durfte und der Freigang für ihr Wohlbefinden nötig ist.
Geeignet für: alle Katzenliebhaber, die die Zeit und Geduld haben, eine junge Katze ihr Leben lang artgerecht zu halten.
Aufenthaltsort: 64665 Alsbach
Vermittlung: über den Verein Fellkinder in Not e.V. nach positiver Vorkontrolle mit Schutzvertrag
Stand Steckbrief: 24.10.2024
E-Mail: yvonne.b@fellkinder-in-not.de
Kontakt Yvonne Buchhorn
Anschrift Tierschutzorganisation:
Fellkinder in Not e.V.
Postfach 02
97276 Margetshöchheim
Fellkinder in Not e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.