Zum Verkauf steht eine sehr hochwertig ausgestattete, moderne Penthouse-Wohnung mit 2 Schlafzimmern, einem großzügigen, offenen Küchenbereich mit Essplatz, einem exklusiven Badezimmer mit bodenebener Walk-In-Dusche und Wintergarten in Mannheim/Neckarau.
Die Wohnung befindet sich im 3. und 4. Obergeschoss eines neuwertigen Mehrfamilienhauses mit insgesamt 4 Etagen und 11 Wohneinheiten. Die Ausstattung ist gehoben und umfasst unter anderem einen hochwertigen Bodenbelag aus Echtholz-Parkett und Fliesen. Mit dem vorhandenen Aufzug gelangt man stufenlos vom Hauseingang bis zur 3. Etage. Von dort gelangt man im Eingangsbereich der Wohnung über eine breite Holztreppe zum Wohnbereich. Ein Keller bietet zusätzlichen Stauraum. Die elegante und hochwertige Einbauküche mit großer Kochinsel ist im Kaufpreis enthalten. Besonders hervorzuheben ist der ca. 24 qm große Wintergarten, der zusätzlichen Wohnraum bietet. Eine Klimaanlage sorgt für angenehme Temperaturen im Sommer. Eine Einzelgarage mit elektrischem Tor ist für 40.000 € erhältlich. Ein zusätzlicher Kellerraum kann für 10.000,00 € ebenfalls mit erworben werden. Die Fußbodenheizung wird mit einem Strom-Mix betrieben. Der Energiebedarfskennwert beträgt 18,2 kWh/(m²*a) und die Energieeffizienzklasse ist A+. Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage ist laut Energiebedarfsausweis 2020.
Das Hausgeld betrug 2023: 468,77 €, davon umlagefähig 286,66 €, nicht umlagefähig 138,70 €, Rücklagen 43,41 €
Bieterfahren:
Bei dem Angebotspreis handelt es sich um den Mindestgebotspreis. Die Angebotsabgabe erfolgt nach einer persönlichen Besichtigung der Wohnung auf Einladung. Für die Angebotsabgabe ist ein offizieller Kapitalnachweis oder eine Finanzierungszusage eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für einen Besichtigungstermin Ihre vollständigen Kontaktdaten benötigen, da wir dem Eigentümer gegenüber offenlegen müssen mit wem wir die Wohnung betreten.
Das Bieterverfahren endet am Montag, den 14.04.2025 um 12.00 h.
Dem Verkäufer steht es grundsätzlich frei eines der Angebote auch vor Ablauf der Angebotsfrist anzunehmen, nachzuverhandeln und zu verkaufen oder abzulehnen. Der Verkäufer muß nicht das Höchstgebot annehmen.
Den Kaufinteressenten steht es grundsätzlich frei ihr Angebot wieder zurückzunehmen oder ein neues Angebot abzugeben. Mit Abgabe eines Kaufangebotes kommt noch kein Kauf und keine Reservierung zustande.