Lilli er ist eine von 6 Hundekindern, die in einer schrecklichen Tötungsanstalt in Rumänien saßen, als sie noch Welpen waren. Das ist sehr schlimm für Welpen. Genau die Zeit in der sie lernen zu vertrauen, gibt es niemanden, der Ihnen Zuneigung schenkt.
Lilli hat schon als Puppy (siehe Bilder) ausgesehen wie ein kleiner Schäferhund. Wahrscheinlich steckt auch ein bisschen Schäffi drin. Sie ist unsicher, wenn sie aus der Zwingeranlage geholt wird. Sie geht nicht wie ihre Geschwister auf die Menschen zu, wartet ab. Sie hat es in dem Tierheim in dem sie lebt gut, aber es fehlt einfach Zeit sich mit ihr zu beschäftigen. Dort leben viel zu viele Hunde. Sie ist aber sehr süß, lässt sich anfassen und hat wirklich gute Voraussetzungen ein tolles Familienmitglied zu werden.
Lilli muss das Leben in einem zu Hause erlernen. Sie kennt nur die Zwingeranlage. Junge Hunde in Lillis Alter schaffen das problemlos, wenn man ihnen ein bisschen Zeit gibt. Sie brauchen Liebe, Vertrauen und gutes Futter, dann gehen sie ihren Weg.
Die Adoption eines Hundes aus dem Auslandstierschutz bedeutet, dass man ein wenig Geduld haben muss, dass man dem Hund ein wenig Zeit gibt.
Lilli kann adoptiert werden und sie kann jederzeit ausreisen. Natürlich kommt er in Deutschland mit einem gültigen EU-Pass und vollständig geimpft an.
Sie kommt mit einem legalen Transport und er besitzt Traces Papiere.
Lilli ist jetzt ein Jahr alt und sie wurde bereits kastriert.
Wenn Sie Interesse an der Adoption von Lilli haben nehmen Sie Kontakt auf, vorzugsweise über WhatsApp unter 0171 9502566.
Die Vermittlung erfolgt über die Hundehilfe Rheinland e.V., ein eingetragener, gemeinnütziger Tierschutzverein, der in Rumänien Hund aus Tötungsanstalten und natürlich auch Straßenhunde rettet.
Tests auf Reiseerkrankungen sind auf Anforderung vor der Ausreise möglich.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Hundehilfe Rheinland e.V. - Tierschutz für vergessene Pfoten Buzau
Luisenhöhe 8b
51491 Overath
Hundehilfe Rheinland e.V. - Tierschutz für vergessene Pfoten Buzau besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.