🤎 Aktiver und liebevoller Aladin sucht seine Menschen für Immer 🤎
Name: Aladin ( Rufname: Loki)
Alter gemäß Pass: 1.1.2025
Rasse: belgischer Schäferhund Mischling
Geschlecht: Rüde
Gewicht: 18kg
Schulterhöhe (Größe): ca. 52cm
Kastriert: Nein
Impfungen: Ja
Krankheiten: keine bekannt
Verträglich mit Rüden: Ja
Verträglich mit Hündinnen: Ja
Verträglich mit Katzen: Nicht getestet
Verträglich mit Kleintieren/Pferden/etc.: Unsicher, aber auf Abstand Akzeptanz
Kinderfreundlich: keine Kleinkinder, aber ab ca. 5/6 Jahren kein Problem
Stubenrein: Ja
Leinenführig: Läuft gut an der Leine, aber ist leicht ablenkbar
Bleibt alleine: Ja, mit Ersthund. Ganz alleine muss trainiert werden
Fährt Auto: Ja
Jagdtrieb: Er hat einen Jagdinstinkt
Grundkommandos abrufbar: beherrscht die Grundkommandos und ist sehr lernwillig, ebenfalls lernt er schnell
Charakter:
Loki ist ein unglaublich toller Hund! 🥰 Er lernt schnell, ist sehr liebevoll und sucht viel Nähe und Zuwendung. Zu fremden Menschen und Hunden ist er anfangs zurückhaltend und braucht etwas Zeit, um Vertrauen zu fassen. Entsprechend ist er auch wachsam aber das lässt sich sehr gut händeln.
Er ist anhänglich, sensibel und fühlt sich am wohlsten, wenn er sein Rudel um sich hat.
Geeignet für: Aktive, liebevolle Menschen mit großem Herz für Hunde, die Lust und Zeit haben Aladin geistig und körperlich auszulasten und ihm gleichzeitig aber auch die Kuscheleinheiten und vorallem Nähe geben die er ebenfalls braucht. Über einen Garten und eine ländliche Umgebung würde er sich auch sehr freuen.
Aufenthaltsort: 66130 Saarbrücken
Vermittlung: Über den Tierschutzverein Fellkinder in Not e.V. nach positiver Selbstauskunft und Vorkontrolle mit einem Schutzvertrag und einer Schutzgebühr.
Stand Steckbrief: 15.10.2025
E-Mail: franziska.f@fellkinder-in-not.de
Kontakt: Franziska Fischer
Anschrift Tierschutzorganisation:
Fellkinder in Not e.V.
Postfach 02
97276 Margetshöchheim
Fellkinder in Not e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.