Sonstiges: Zum Verkauf steht das Recht auf Aneignung an dem Flurstück 884 der Gemarkung Schönau. Das Flurstück ist herrenlos. Der letzte Eigentümer hat auf das Eigentum verzichtet (§928 BGB). Der Freistaat Sachsen hat das Recht auf Aneignung. Dieses Recht kann notariell abgetreten werden und der Zessionar (Übernehmer) kann das Recht ausüben und Eigentümer werden. Gegenstand der Übertragung ist somit nur das Recht auf Aneignung, nicht die Immobilie selbst.Eigentümer: herrenlos
Gem. §928 BGB wurde auf das Eigentum verzichtet.; Nutzungen/Belastungen: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Telekommunikationsanlagenrecht);