Name: Ajka
Geschlecht: weiblich, kastriert
Geburtsdatum: 08.12.2024
Rasse: Mischling
Größe: ca. 38 cm und 10 kg
Aufenthaltsort: Pflegestelle in 70197 Stuttgart
Vorgeschichte
Ajka wurde gemeinsam mit ihrer Mama Dana an einem See in Russland gefunden mitten im kalten Spätwinter, beide zitternd vor Kälte und völlig ausgehungert. Sie tauchten buchstäblich aus dem Nichts auf. Später stellte sich heraus, dass Tierfänger die beiden bereits etwa 8 km vom Fundort entfernt gesehen hatten, neben einer Straße, an der ein weiteres Welpenkind von Dana tragisch ums Leben gekommen war. Natürlich nahmen wir Ajka und ihre Mutter in unsere Obhut und brachten sie in unser Zentrum für Straßenhunde. Dana lebt dort noch immer, während Ajka seit dem 23.08.2026 auf ihrer Pflegestelle in 70197 Stuttgart lebt und nun auf ihre Menschen wartet.
Charakter
Ajka ist ein lebensfroher, fröhlicher Junghund voller Energie und Entdeckungsfreude. Sie liebt es, mit anderen Welpen und Junghunden herumzutoben und trägt dabei stets ein Lächeln im Herzen. Neugierig und aktiv erkundet sie ihre Umgebung und läuft dabei schon erstaunlich gut an der Leine ein echtes kleines Talent mit großem Potenzial.
Auf ihrer Pflegestelle hat sich Ajka sofort eingelebt. Mit ihrer offenen und liebevollen Art hat sie alle schnell verzaubert. Auch mit dem bereits vorhandenen Hund hat sie sich direkt angefreundet. Dominantes oder territoriales Verhalten zeigt Ajka überhaupt nicht sie ist einfach nur lieb, verspielt und aufgeschlossen.
Adoption
Ajka ist geimpft, gechipt und entwurmt. Ajka wird nach positiver Vorkontrolle mit Schutzvertrag vermittelt. Bei Interesse füllen Sie bitte die Selbstauskunft aus. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen!
Bitte informieren Sie sich über die Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um einen Hund aus unserem Verein zu adoptieren. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik Vermittlungsablauf.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Tierschutzverein Kesha e.V.
Kückendellstraße 41
47137 Duisburg
Tierschutzverein Kesha e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.