https://www.grund-zur-hoffnung.org/hunde/welpen-und-junghunde/leano
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Der süße und liebenswerte Leano kam mit seinen Geschwistern Lewi und Lindiwe als klitzekleine Welpen ins Tierheim in Schumen (geb. ca. Oktober 2023). Die drei waren so plüschig und haben immer noch außergewöhnlich weiches Fell. Leider mussten die drei wie so viele andere Welpen ihre ersten Lebensmonate im Tierheim verbringen und konnten noch nicht viel kennenlernen.
Was sie in- und auswendig kennen ist die Hundesprache. Sie kommunizieren sehr gut und friedlich mit ihren Artgenossen. Es wird getobt, gespielt, es gibt aber auch Ruhephasen, in denen die jungen Kerlchen eng aneinander gekuschelt dösen.
Der hübsche Hundejunge zeigt sich uns gegenüber offen und aufgeschlossen. Er bringt auch eine Portion Neugierde mit, wenn wir ihm Leckerli anbieten, nimmt er diese gerne aus der Hand. Es ist möglich, dass er bei Fremden erst eine kurze Aufwärmphase benötigen wird, aber er mag Menschen.
Als Leano im März das erste Mal an der Leine vor dem Tierheim ausgeführt wurde, war er ganz von der souveränen Fayola angetan und folgte ihr sofort. Bei unserem Aufenthalt im Juni stand der nächste Ausflug an, den er mutig gemeistert hat. Wie ein Flummi rannte er die Straße auf und ab, er war gar nicht zu bremsen.
Interessenten sollten wissen, dass Leano noch nie in einem Haus gelebt hat und alles erst noch lernen muss. Letztendlich unterscheidet er sich da nicht von anderen Welpen, die ebenfalls bei Null anfangen, wenn sie die Schulbank drücken. Er muss noch lernen, dass er seinen Toilettengang im Freien erledigt, er kennt es noch nicht alleine zu bleiben. In der Erziehung ist wie bei jedem anderen Hund auch Geduld gefragt.
Wir wünschen Leano sehr, dass er dem Tierheim, das die ersten Lebensmonate sein Zuhause war, bald den Rücken kehren darf und ein richtiges Zuhause findet. Er ist bereit für die Ausreise, denn er ist gechipt, geimpft, entwurmt und wurde gerade kastriert.
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Anschrift Tierschutzorganisation:
Grund zur Hoffnung e.V.
Büdesheimer Str. 7
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Grund zur Hoffnung e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.