Einzelprinzessin Layla wartet in 85737 Ismaning.
Layla musste leider aufgrund veränderter Lebensumstände bei uns abgegeben werden. Die 40 cm kleine und 12 kg leichte Hündin wurde im Welpenalter von ihren Vorbesitzern privat aus Kroatien importiert, weshalb nicht bekannt ist, welche Rassen in ihr stecken. Auf ihrer Pflegestelle zeigt sie sich Bezugspersonen gegenüber sehr anhänglich und verschmust. Sie bringt bereits einen soliden Grundgehorsam mit, hat eine gute Leinenführigkeit und fährt entspannt im Auto mit. Zuhause kommt sie selbstständig zur Ruhe und kann nach Eingewöhnung alleine bleiben. Vom Wesen ist Layla eher eine unsichere Hündin, die Sicherheit und Führung dankend annimmt und sich sehr lernwillig und kooperativ zeigt. Anfangs reagierte sie auf fremde Besucher in der Wohnung oder bei Leinenbegegnungen mit anderen Hunden mit Bellen, konnte hier mit ihrem Pflegefrauchen jedoch bereits Fortschritte erzielen. Da Layla auch im freien Kontakt mit Artgenossen Unsicherheiten zeigt, sehen wir sie eher als Einzelprinzessin ohne andere Tiere im Haushalt. Auch jüngere Kinder würden sie vermutlich überfordern. Für Layla wünschen wir uns ein ländlich gelegenes Zuhause bei hundeerfahrenen Menschen, die Freude daran haben, ihr Potential auszuschöpfen und als Team zusammenzuwachsen.
Layla kann nach Absprache auf ihrer Pflegestelle in 85737 Ismaning besucht werden.
Fakten zu Layla:
Rasse: Mischling
Alter: 6 Jahre
Größe: 40 cm
Gewicht: 12 kg
Kastriert: Nein
Stubenrein: Ja
Kinderlieb: Bevorzugt ältere Kinder
Katzenverträglich: Nein
Leinenführig: Ja
Hundeverträglich: Unsicher mit anderen Hunden
Geimpft, gechipt, entwurmt
Layla wird nur nach positiver Vorkontrolle (Hausbesuch) gegen eine Schutzgebühr mit einem Schutzvertrag vermittelt.
Bei Interesse bitte unsere Selbstauskunft ausfüllen:
https://www.lichtblick-fuer-pfoten.de/tiervermittlung-1/interessentenbogen-bewerbung-hund/
Anschrift Tierschutzorganisation:
Lichtblick für Pfoten in Not e.V.
Hauptstraße 3
16775 Löwenberger Land
Lichtblick für Pfoten in Not e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.