Dieses interessante 1.100 m² große Erbbau-Grundstück mit einem charmanten, aber sanierungsbedürftigen Altbau aus den 1920er Jahren bietet viel Potenzial. Die Immobilie umfasst eine Wohnfläche von ca. 197 m², ist vollständig unterkellert und wurde als Zweifamilienhaus genutzt.
Neben einer kompletten Sanierung des Hauses bestünde auch die Möglichkeit hier einen Neubau zu errichten. Da kein Bebauungsplan existiert, gilt § 34 Baugesetzbuch. Laut Aussage des zuständigen Bauamtes könnte u. a. ein 4- bis 5-Parteienhaus realisiert werden. Die Bebaubarkeit orientiert sich an dem angrenzenden Nachbarhaus und sollte durch eine Bauvoranfrage genauer geklärt werden. Dies bietet Ihnen die Chance, Ihre eigenen Ideen und Visionen in die Planung einzubringen.
Der rückwärtige Garten des Grundstücks hält zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bereit und ist derzeit mit mehreren Gartenlauben ausgestattet. Hier können Sie einen grünen Rückzugsort schaffen oder den Raum für gemeinschaftliche Aktivitäten nutzen.
Der Erbbaurechtsvertrag wurde 2018 neu geschlossen und läuft bis 2108. Die Höhe des Erbbauzinses beträgt 8.901,20 € / Jahr.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um ein sanierungsbedürftiges Objekt in perfekter Stadtwohnlage in eine attraktive Wohnanlage zu verwandeln.