IIm Auftrag der Eigentümer präsentieren wir Ihnen dieses charmante Einfamilienhaus in ruhiger Lage von Bonn-Mehlem, das mit einem durchdachten und praktischen Grundriss überzeugt.
Eingebettet in eine etablierte, grüne Umgebung genießen Sie hier nicht nur wohltuende Ruhe, sondern profitieren zugleich von einer zentralen Lage mit hervorragenden Einkaufsmöglichkeiten und optimalen Verkehrsanbindungen.
Das massiv errichtete Haus wurde im Jahr 1959 auf einem rund 203 m² großen Grundstück erbaut und erstreckt sich über zwei Etagen mit einer Wohnfläche von ca. 62 m², die durch einen Keller ergänzt wird.
Das Objekt weist mit seinen 62 qm eigentlich eher die Größe einer Wohnung auf, optisch ist die Immobilie jedoch als Haus einzustufen.
Das kleine Haus befindet sich in einem gepflegten Zustand und wurde in den vergangenen Jahren teilweise modernisiert. In den 1980er-Jahren wurden die Fenster ausgetauscht, und 2019 erfolgte die komplette Modernisierung des Badezimmers. Zudem wurde im Jahr 2025 das gesamte Haus neu gestrichen. Die Gasheizung wurde vor etwa sieben Jahren erneuert.
Beim Betreten des Hauses gelangen Sie in eine kleine Diele, die Platz für eine Garderobe bietet. Auf der linken Seite befindet sich die Wohnküche, in der sich bequem eine großzügige Küchenzeile sowie ein Essplatz einrichten lassen. Auf der rechten Seite liegt das Wohnzimmer, das ausreichend Raum für eine gemütliche Couchgarnitur bietet und den kommunikativen Mittelpunkt des Hauses bildet.
Über die Treppe in der Diele gelangen Sie ins Obergeschoss, wo zwei Schlafzimmer sowie ein modernes Badezimmer mit bodengleicher Dusche auf Sie warten.
Der Keller bietet zusätzlichen Stauraum und Lagerfläche.
Bei dem Grundstück erfolgte eine ideele Teilung, da das Grundstück mit dem Nachbarn geteilt wird. Um zum Haus zu gelangen, führt der Weg über das Grundstück an dem Nachbarhaus vorbei. Sie haben ein Teileigentum an dem Grundstück und können somit auch einen Teil des Grundstücks als Terrasse nutzen.
Optisch haben Sie somit ein kleines Haus, rechtlich Teileigentum am Grundstück und Sondereigentum am Haus. Bei der ideellen Teilung bleibt das Grundstück als Einheit bestehen und die Eigentümer erwerben Miteigentumsanteile an dem Gesamtgrundstück, ohne dass eine physische Trennung erfolgt.