Lage: Der staatlich anerkannte Erholungsort Kinheim liegt im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland- Pfalz. Die Ortsgemeinde gehört der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach an und liegt an der großen Moselschleife zwischen Traben-Trarbach und Bernkastel-Kues im Bereich des Wein- und Feriengebietes Mittelmosel-Kondelwald. Die Einwohnerzahl beläuft sich aktuell auf etwa 800 Einwohner.
Kinheim, mit seinen Ortsteilen Kindel und Kinheim-Höhe, ist geprägt vom Tourismus und dem Weinbau. Durch die Ortschaft verläuft die Bundesstraße 53. Bis zum Autobahnanschluss auf die A1 in Wittlich sind es ca. 15 Km. Über die B50 und die 2019 fertiggestellte Hochmoselbrücke ist der Anschluss über die ca. 4km entfernte Auffahrt Erden-Lösnich sichergestellt.
Der nächste Bahnhof der Moselstrecke befindet sich im ca. 6 km entfernten Ürzig.
In fußläufiger Entfernung, des zum Verkauf angebotenen Hauses, befindet sich ein modernes und beheiztes Freibad mit Rutschbahn, Minigolfanlage und Tennisplätzen.
Freizeitaktivitäten, wie Tagesfahrten mit dem Schiff nach Traben-Trarbach oder nach Bernkastel-Kues, können von der Anlegestelle im Ort unternommen werden.
Das Vereinsleben ist geprägt durch den Turn- und Sportverein, die Winzerkapelle, die Freiwillige Feuerwehr, die Dorfjugend sowie den Karnevalsverein.
Entfernungen:
+Traben-Trarbach ca. 9 km
+Bernkastel-Kues ca. 14 km
+Wittlich ca. 14 km
+Trier ca. 50 km
+Flughafen Hahn ca. 28 km
Ausstattung: Das Satteldach wurde 1982 mit Dachpfannen eingedeckt. Eine Ölheizung wurde ca. 2010 installiert, sowie die elektrischen Leitungen, Abwasser- und Trinkwasserleitungen.
Das Objekt ist teilweise unterkellert. Der Gewölbekeller ist von außen begehbar
Da sich das ebenfalls in einem renovierungsbedürftigen Zustand befindliche Nachbarobjekt zum Verkauf angeboten wird, besteht die Möglichkeit, diese beiden Objekte gemeinsam zu erwerben.
Stichworte: Garage vorhanden, Anzahl Balkone: 1, Bundesland: Rheinland-Pfalz, 2 Etagen, modernisiert: 1982
Provision: 3570
Die Maklercourtage ist nach rechtswirksamer notarieller Beurkundung des Kaufvertrages verdient und nach Rechnungslegung des Maklers auf erste Anforderung zu zahlen.