https://www.youtube.com/watch?v=xgtNKxLTxwA&t=15s
Unser junger Alvin, der ungefähr im Mai 2021 geboren wurde, hat die ersten so wichtigen Monate seines Lebens im Tierheim in Schumen verbracht. Das ist auf der einen Seite gut, denn ihm konnte dort nichts Schlimmes passieren. Er wurde regelmäßig gefüttert und die medizinische Versorgung war gewährleistet, aber er hat nichts kennengelernt außer seinem Auslauf. Auch auf eine intensive menschliche Zuwendung musste er verzichten, da unseren Mitarbeitern dafür einfach die Zeit fehlt. 250 Hunde wollen täglich versorgt werden. Trotzdem hat er sich so gut entwickelt wie die Umstände es zuließen.
Was er jedoch gelernt hat, und das zeichnet unsere Hunde aus, ist die Hundesprache. Die beherrscht er 1A und da diese international ist, wird er auch in Deutschland mit anderen sozialen Hunden wunderbar zurechtkommen. Natürlich muss ihm Zeit gegeben werden. Für die Eingewöhnung und auch, um andere Hunde in aller Ruhe kennenzulernen.
Alvin ist ein pfiffiges und freundliches Kerlchen, muss aber Sicherheit vermittelt bekommen, um sich in einem Zuhause einzufinden und um Vertrauen aufzubauen. Das ist bei ihm kein Hexenwerk und wir stehen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Er lief beim ersten Spaziergang schon recht gut mit, eine gewisse Unsicherheit merkt man ihm aber an, was uns aufgrund der geschilderten Umstände nicht wundert. Das Zauberwort heißt für die neue Familie -Geduld-. Alvin ist sehr gut mit Artgenossen sozialisiert und aus diesem Grund darf im neuen Zuhause natürlich gerne ein souveräner vierbeiniger Lehrer vorhanden sein, an dem er sich für den Anfang orientieren kann.
Alvin ist gechipt, entwurmt, geimpft und wird vor seiner Ausreise, die hoffentlich nicht mehr allzu lange auf sich warten lässt, noch kastriert.
https://www.grund-zur-hoffnung.org/hunde/welpen-und-junghunde/alvin
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Grund zur Hoffnung e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.