Unsere nächsten Junghunde suchen ab Ende Juni 2025 eine liebevolle Pflegestelle.
Es wäre schön, wenn wir ihnen die Chance geben können, von der sicheren Basis einer liebevollen Pflegestelle, ein Zuhause zu finden.
Bist Du dabei? Super!!! Bitte melde Dich, wenn Du Interesse hast, 1 oder gar 2 Geschwistern oder befreundeten Hunden für einen befristeten Zeitraum eine sichere Basis als Pflegestelle zu geben, von der aus sie ihr liebevolles Forever Home finden können. (Gerne auch Rentner und Studenten!!)
Solltest Du Interesse an einer Adoption der Hunde haben: wir freuen uns über Deine Nachricht!
Warum sind Pflegestellen wichtig?
Pflegestellen geben Fellnasen eine größere Chance auf Vermittlung.
Bitte hilf uns dabei und melde dich für weitere Einzelheiten. Danke
Wenn ihr Fragen haben solltet, schreibt uns gerne eine Nachricht, selbstverständlich werden wir alle Fragen auch persönlich besprechen.
Weitere Angaben: männlich & weiblich, in Not, Farbe: gestreift, gepunktet, braun, gefleckt, grau, rot, schwarz, weiß, entwurmt, gechippt, geimpft, kastriert
Wichtig: Die Bilder dienen der Aufmerksamkeit; die Hunde können möglicherweise bereits vermittelt sein.
Die angegebene Gebühr ist nicht der Betrag, den die Pflegestelle an uns für einen Pflegehund zahlen muss. Unsere Pflegestellen übernehmen lediglich die tägliche (Futter-)Versorgung, mögliche Tierarztkosten werden von uns übernommen; wir haben für unsere Hunde auf Pflegestellen eine Haftpflichtversicherung.
Bei Interesse an einer Adoption eines Hundes in den Anzeigen fallen die üblichen Schutzgebühren an.
Wir besitzen eine Erlaubnis nach Paragraph 11 des TSchG und wir führen selbstverständlich u.a. tierärztliche Maßnahmen (wie: Impfungen, Entwurmungen, Untersuchungen auf mögliche Erkrankungen, Chippen und, sofern das Tier das entsprechende Alter hat, ebenfalls die Kastration) durch und dokumentieren diese.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Pfötchenhilfe Herzensstreuner e.V.
Münchner Straße 18
85774 Unterföhring
Pfötchenhilfe Herzensstreuner e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.