Ausstattung: Am bzw. im Grundstück liegen alle ortsüblichen Medien an. Das Grundstück hat direkten Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz.Das Grundstück wird von mehreren Leitungen durchzogen:
- Abwasserleitung mit Schutzstreifen des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge
Schwarzenberg straßenseitig (dingliche Sicherung im Kaufvertrag zu regeln)
- Eine private Abwasserleitung ohne dingliche Sicherung zur Versorgung des Hausgrundstückes
27, verlegt im Jahre 1995
- Eine private Abwasserleitung ohne dingliche Sicherung zur Versorgung des Hausgrundstückes
23 aus den 1930er Jahren
- Niederspannungserdkabel der Envia Mitnetz zur Versorgung der Hausgrundstücke Eibenstocker
Straße 25 und 23 (1995 verlegt, Umverlegung möglich)
- Unterirdische Telefonleitung der Telekom zur Versorgung der Hausanschlüsse 23 und 25
verlegt vor 1990
Die Einigung mit den Eigentümern/Betreibern der Leitungen obliegt dem Erwerber.
Das Grundstück ist nicht im Sächsischen Altlastenkataster erfasst. Es bestehen keine Baulasten und keine Nutzungsverträge.
Objekt: Das Grundstück beginnt an der Eibenstocker Straße neben der Hausnummer 27 und verläuft winklig hinter hochgewachsenen Tannen, ca. 50 Meter entlang einer kleinen privaten Stichstraße zu den höher gelegenen Wohngrundstücken 23 und 25. Die Straßenfront des Grundstücks an der Eibenstocker Straße beträgt 17 m, während die südliche Grenze ca. 60 m lang ist. Die östliche Grenze ist ca. 30 m tief.Der Bewuchs des brachliegenden Grundstücks besteht aus Birken, Ebereschen, Holunder und Fichten sowie bodennahem Wildwuchs aus Brombeeren, Brennnesseln und Disteln. Das Kaufgrundstück ist mit ca. 17 m² durch den privaten Zufahrtsweg (Stichstraße) der benachbarten Anlieger überbaut. Ferner befinden sich die Mülltonnen der Nachbarn auf dem Kaufgrundstück, die für diese Nutzung den Randstreifen entlang ihres Zaunes mähen. Das Grundstück wird von mehreren Leitungen durchzogen,
Sonstiges: Dieses Angebot ist bis zum 29.06.2024 gültig.
Das Grundstück befindet sich gem. § 35 BauGB im Außenbereich und liegt in der Entwicklungszone des Naturparkes Erzgebirge/Vogtland. Nach § 4 Abs. 5 Naturparkverordnung umfasst die Entwicklungszone die bebauten Bereiche und die zukünftig gemäß dem Schutzzweck nach § 5 für eine landschaftsverträgliche Siedlungsentwicklung oder intensive Erholungsnutzung in Betracht kommenden Flächen des Außenbereiches.