Hauptamtliche Bürgermeisterin / hauptamtlicher Bürgermeister Stellenausschreibung
bei der Verbandsgemeinde Ruwer
(ca. 19.000 Einwohner in 20 Ortsgemeinden)
im Landkreis Trier-Saarburg
ist die Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters zum 1. Januar 2026 wegen Ablauf der Wahlzeit der Amtsinhaberin zu besetzen.
Die Amtsinhaberin wird zur Wiederwahl antreten.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, den 14. September 2025, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Ruwer für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, den 28. September 2025, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
- am Tag der Wahl (14. September 2025) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B2/B3 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am
28. Juli 2025, 18.00 Uhr, bei der Wahlleitung bzw. bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer einzureichen sind (Ausschlussfrist).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, welche die Wahlleitung spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Ruwer öffentlich bekanntmacht.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum 27. Juni 2025 (keine Ausschlussfrist) an:
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
- Bürgermeisterwahl
Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach
oder per E-Mail: bueroleitung@ruwer.de
Hinweis zu Bewerbungen per E-Mail:
Bei Bewerbungen per E-Mail sind alle Anlagen in einer pdf-Datei zusammenzufassen! Wir bitten dies unbedingt zu beachten. Sonstige Dateiformate werden nicht akzeptiert.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Breser (0 65 00-9 18-1 16) sowie Herr Jungels (0 65 00-9 18-1 15) zur Verfügung.
Mit der Übermittlung der Bewerbung erfolgt die Einverständniserklärung zu unserer Datenschutzerklärung. Diese kann auf unserer Internetseite unter www.ruwer.de/datenschutz eingesehen werden.