Goldie ist am 17.01.2021 geboren.
Er ist 51 cm gross und wiegt 22 Kilo.
Er ist kastriert, vollständig geimpft und Herzwurm frei.
Goldie ist ein freundlicher verspielter Hund der das Leben liebt. Er hat in seinem bisherigen Leben furchtbar gelitten. Jetzt wo er in Sicherheit ist und gut versorgt wird, hat er sich zu einem wundervollen Hund entwickelt. Er ist offen und menschenbezogen.
Er mag Katzen sehr gerne und sucht deren Nähe. Kinder findet er gut und ist verträgliche mit anderen Hunden - egal welche Große. Er neigt dazu etwas Futterneidisch zu sein da muss man etwas aufpassen, aber ansonsten gibt es nichts an diesem Wunderabern Hund zu Mängeln.
Geschichte:
Viel zu seiner Vorgeschichte wissen wir nicht.
Wir haben Goldie erst kennengelernt als er zu dem Vereins Tierarzt gebracht wurde. Er kam aus einem privatem Tierheim wo er von Hunden angegriffen wurde. Der Pfleger bemerkte seine Verletzungen nicht sofort - was wirklich sehr schwer zu verstehen ist - denn er hatte mehrere offene, tiefe Wunden.
Goldie wird nicht in das Tierheim zurückkehren, da die Bedingungen nicht geeignet sind. Er darf in der Klinik bleiben. Sie haben einen Garten und dort ist er gut aufgehoben. Jedoch ist er gelangweilt und unruhig. Er darf mit den Vorhandene Hunden sozialisieren aber er braucht so viel mehr. Seine eigenen Familie!
Wir suchen dringend einen Platz für ihn in Deutschland eine Pflegestelle ist willkommen da wir hier in Rumänien keine Alternative für diesen sehr lieben Hund haben.
Wir vermitteln Goldie nach einem positiven Vorbesuch (auch in digitale Form möglich) mit Vertrag und gegen Erstattung unserer tierärztlichen Auslagen und inkl. Sicherheitsgeschirr in Höhe von EUR 425,00 in ein liebevolles passendes Zuhause.
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Für mehr Information schreiben Sie bitte ein Nachricht über WhatsApp an Kathrin O176/22899459 oder schreiben Sie eine Email an kathrin.hamer@gmx.net
Anschrift Tierschutzorganisation:
Pfötchenhilfe Herzensstreuner e.V.
Münchner Straße 18
85774 Unterföhring
Pfötchenhilfe Herzensstreuner e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.