Wo darf 🐕 GABY 🐕 Zuhause sein?
✳️Rasse: Yorkshire Terrier
Geschlecht: weiblich
Geboren: ca. 2018
Größe: ca. 20 cm
Kastriert: Ja
Aufenthaltsort: Tierheim Lucy foundation, Sofia
✳️Haltung u. Verträglichkeit:
Hunde: Ja
Katzen: Unbekannt
Kinder: Ja
✳️Wesen:
Gabi wird als freundliches, kluges und menschenbezogenes Hundemädchen beschrieben. Sie genießt die Nähe und Kuscheleinheiten der Zweibeiner und benimmt sich ihren Artgenossen gegenüber tadellos. Wir können uns Gaby sowohl als Einzelprinzessin als auch als Zweithündin bei einem freundlichen Ersthund ihrer Größe vorstellen.
✳️Vorgeschichte:
Gabi wurde mit ihren Hundefreunden Molly & Mercury aus einer illegalen Züchtung gerettet. Jahrelang war ihr einziger Job Welpen zu produzieren!
✳️ Gesundheit:
Als Gaby gerettet wurde, war sie in schlechtem Körperlichen Zustand. Ihr Uterus war vereitert und wurde sofort entfernt. 5 Zähnchen wurden entfernt und die verbleibenden wurden gereinigt.
Aufgrund liebevoller Pflege und sehr guter tierärztlicher Versorgung ist Gaby heute kerngesund, ihr Blutbild ist perfekt und sie hat ihr altes Leben als Gebärmaschine hinter sich gelassen.
Nun fehlt Gaby nur noch ein liebevolles Zuhause zu ihrem Glück.
GABY wird nach positiver Vorkontrolle, gegen Schutzvertrag und Schutzgebühr vermittelt.
Die Schutzgebühr enthält:
Kastration, sämtliche Impfungen, Chip, EU-Heimtierpass, Entwurmung, 4 D Test auf MMK, sowie den Transport mit Traces nach Deutschland.
Bei ernsthaftem Interesse freuen wir uns auf Eure Selbstauskunft:
➡️ https://www.gebrochene-hundeseelen.de/vermittlungsseite/selbstauskunft-erstellen/
➡️ oder auf Eure E-Mail an: gebrochenehundeseelen@web.de
Infos zum Ablauf einer Adoption und zur Schutzgebühr findet Ihr hier:
➡️ https://www.gebrochene-hundeseelen.de/vermittlungsseite/ablauf-einer-adoption/
Anschrift Tierschutzorganisation:
Gebrochene Hundeseelen e.V.
Am Silberhammer 4
90530 Wendelstein
Gebrochene Hundeseelen e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.