01.06.2025
14772 Brandenburg (Havel)
Es handelt sich um ein großes Landhaus mit einem separaten Ateliergebäude auf großem Grundstück.
Das im vorderen Bereich befindliche, ca. 1920 erbaute Land- bzw. Bauernhaus wurde im Jahr 2000 vollständig entkernt und im historischen Stil neu errichtet. Die unmittelbar hinter dem Haus gelegene ehemalige Scheune wurde im Jahr 2007 ebenfalls vollständig entkernt und zum Wohnhaus mit Atelier umgebaut.
Landhaus: Im Erdgeschoss befinden sich ein großes Wohnzimmer, ein weiteres Zimmer, eine große Ankleide, eine Küche mit Einbauküche und Zugang zum Garten, ein Badezimmer mit bodengleicher Dusche, ein Hauseingangsbereich sowie eine Diele. In der Diele führt eine schöne Treppenanlage aus massivem Holz in das Dachgeschoss. Die Wohnfläche im Erdgeschoss beträgt ca. 95 m². Im Dachgeschoss befinden sich zwei sehr große Zimmer, ein Badezimmer mit Badewanne und Dusche sowie eine Diele mit Galerie. Die Wohnnutzfläche im Dachgeschoss beträgt ca. 73 m². Der Teilkeller des Landhauses ist über einen Außenzugang erreichbar und wird derzeit als Abstellfläche genutzt. Die Nutzfläche beträgt ca. 12 m² und die Raumhöhe ca. 1,60 m. In einem separaten Anbau des Landhauses befindet sich der Hausanschlussraum sowie die Steuerung der Gartenbewässerung.
Atelierhaus: Das Atelierhaus teilt sich im Erdgeschoss in ein großes Atelier mit Kaminofen und mit bis zu ca. 6,5 m Raumhöhe, eine kleine Einbauküche, einen Wintergarten mit fantastischem Weitblick in den Garten, ein großes Badezimmer mit freistehender Badewanne und freiem Blick in die Natur, ein Gäste-WC sowie ein Hauswirtschaftsraum, in welchem sich die Heizungsanlage (Erdwärmepumpe) befindet, auf. Vom Atelier führt eine moderne und offene Treppe zur Galerie. Die Wohnfläche im Erdgeschoss beträgt ca. 93 m². Die Galerie im Dachgeschoss besteht aus einem offenen Raum mit ca. 30 m² Wohnnutzfläche.
Im Gartenbereich befindet sich ein neuwertiges Gartenhaus zur Aufbewahrung von Gartengeräten und Fahrrädern. Die Nutzfläche im Gartenhaus beträgt ca. 15 m². Der großzügige und geschmackvoll mit Feldsteinen angelegte sowie mit Obstbäumen und Zierpflanzen bewachsene Garten endet an einem Gartenteich. Der hintere Teil des Gartens grenzt an Pferdekoppeln bzw. an das Landschaftsschutzgebiet.
Hinweis: Der straßenseitig befindliche, linke Grundstücksteil kann nach §34 Baugesetzbuch mit einem weiteren Wohnhaus bzw. einer Garage bebaut werden.