Im Tierheim in Split, Kroatien.
Bepa trägt einen Namen, der so süß klingt wie sie selbst. Zusammen mit ihren Geschwistern kam sie im Oktober 2025 aus Solin zu uns und seitdem bringt sie fröhliche Energie, liebevolle Zurückhaltung und jede Menge Welpencharme in unser Tierheim.
Schon auf ihrem Foto erkennt man: Bepa ist eine kleine, zarte Schönheit mit einem ganz eigenen Ausdruck. Ihr dunkles, weiches Fell wirkt wie frisch aufgeplustert, und der helle Brustfleck lässt sie aussehen, als hätte sie sich eine elegante kleine Weste übergezogen. Dazu dieser wache, neugierige Blick man sieht sofort: Dieses Mäuschen möchte die Welt entdecken.
Als Kroatischer Schäferhund-Mischling bringt Bepa typische Eigenschaften dieser klugen, aktiven Rasse mit: Lernfreude, Energie, Wachsamkeit und ein sensibles Herz. Welche Gene sich später stärker zeigen, bleibt bei Welpen natürlich immer spannend aber klar ist:
Sie braucht artgerechte Auslastung, sowohl körperlich als auch geistig. Kleine Trainingseinheiten, Nasenarbeit, Abenteuerspaziergänge all das wird sie lieben und ihr helfen, zu einer ausgeglichenen Hündin heranzuwachsen.
Noch ist Bepa klein und lernt Tag für Tag, wie schön Geborgenheit, Aufmerksamkeit und Nähe sein können. Sie spielt gern, erkundet neue Umgebungen und freut sich über jede Form liebevollen Kontakts. Für eine Familie, die ihr mit Geduld, Konsequenz und viel Herz beim Erwachsenwerden zur Seite steht, ist sie ein absoluter Glückstreffer.
Und ihr Name?
Bepa ist eine kroatische Koseform von Jelena oder Elisabeth.
Je nach Region bedeutet er so viel wie die Strahlende und wer sie anschaut, versteht sofort, warum dieser Name so gut zu ihr passt.
Bepa sucht Menschen, die mit ihr die Welt entdecken möchten und ihr zeigen, wie schön ein eigenes Zuhause sein kann.
Vielleicht bist du genau der Mensch, der sie zum Strahlen bringt?
Die Schutzgebühr beträgt 480,00.
Schaut gerne auf unserer Homepage vorbei.
www.nordic-strays.de
Anschrift Tierschutzorganisation:
Nordic Strays e.V.
Dorfstraße 5
25474 Ellerbek
Nordic Strays e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.