50 cm SH/ 18 kg (Stand Anfang Dezember 2024)
09.06.2025: Steffi wartet immer noch sehnsüchtig auf ihre Familie für immer. Dieses wunderbare Mädchen hat die Hoffnung niemals aufgegeben. Trotz der langen Wartezeit strahlt sie Liebe und Verspieltheit aus und erfreut sich an jedem Moment. Gemeinsam mit ihren zwei Hundekameraden lebt sie friedlich, spielt voller Begeisterung und genießt das köstliche Essen in vollen Zügen!
Sozial und freundlich geht sie auf andere Hunde zu, schätzt die Geselligkeit und hat ein großes Herz. Allerdings ist Steffi Menschen gegenüber etwas vorsichtig, weshalb sie eine Familie braucht, die ihr mit Geduld und viel Liebe begegnet. Geben Sie Steffi die Chance, die sie so lange ersehnt  sie wird Sie mit unendlicher Treue und Zuneigung belohnen!
Steffis Geschichte: 
Steffi wurde, zusammen mit ihrer Mama und ihrem Bruder, ins städtische Tierheim gebracht. Als Steffi und ihr Bruder acht Monate alt waren, wurden alle kastriert und zurück auf die Straße gesetzt. Steffi hatte Glück und lief Tierschützerin Zena über den Weg. Zena nahm die junge Hündin mit ins Paeania-Shelter, wo Steffi seit Mitte November 2024 lebt. Steffi ist sehr freundlich mit Artgenossen und spielt gerne mit ihnen. Zu Menschen ist sie im Moment noch zurückhaltend, aber sie macht jeden Tag Fortschritte. Zena ist sich sicher, dass Steffi bald ankommt und gestreichelt werden möchte. In welcher liebevollen Familie darf sie dann einziehen? (02.12.2024)
Wenn Sie sich für die freundliche Steffi interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Simone Hasenauer
Mobil: 01792189984
E-Mail: s.hasenauer@stray-ev.de
Hier finden Sie Steffis Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/hundekinder-und-teenies/steffi/
Anschrift Tierschutzorganisation:
Stray - einsame Vierbeiner e.V.
Sudetenstraße 26
40822 Mettmann
Stray - einsame Vierbeiner e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.