Objektbeschreibung: Bei einer Erholungsfläche handelt es sich um ein Sondergebiet, dort ist eine dauerhafte Wohnnutzung nicht zulässig. Es handelt sich nicht um Bauland.
Die Erholungsflächen sind "unbebaute Flächen, die vorherrschend dem Sport, der Erholung oder dazu dienen, Tiere und Pflanzen zu zeigen".
Derzeit ist die Erholungsfläche Bestandteil einer Kleingartenanlage.
Lagebeschreibung: Diese Erholungsfläche befindet sich an der Bundesautobahn A 12, nördlich von Güldendorf.
Provision: Der Käufer zahlt bei Kaufvertragsabschluss 2.500,00 €
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