Eigentlich war er ein einziges Häufchen Elend, als man ihn in der Tötung Constanza in Rumänien entdeckte.
Er traute sich kaum aufzuschauen, traute sich nicht aufzustehen und war kurz davor sich aufzugeben,..was man unter den Haltungsbedingungen in einer Tötung verstehen kann.
Hier musste schnell eine Lösung für eine Rettung gefunden werden.
Das er noch am Leben ist, hat er einzig und alleine einer befreundeten Tierschützerin in Rumänien zu verdanken, die ein Plätzchen für ihn übrighatte.
Somit konnte er als einziger die Tötung verlassen.
Schnell hat sich Jack in sein neues Leben integriert und sich zu einer sehr freundlichen, lustigen und liebesbedürftigen kleinen Fellkugel entpuppt.
Fröhlich springt er hin und her, wenn seine Pflegerin zu ihm kommt und freut sich über jede kleine Aufmerksamkeit.
Er versteht sich super mit Hündinnen, Rüden müssen nicht in seinem Umfeld sein.
Sein Futter teilt er nicht so gerne mit seinen Artgenossen, da ist er etwas eigen,..sowas lässt sich sicherlich gut regeln, wenn man den kleinen Mann in sein Herz geschlossen hat.
Woher Jack ursprünglich kommt ist uns nicht bekannt und somit in sein Alter eine reine Schätzung mit ca. 5-6 Jahren.
Seine Rückenhöhe liegt unter 40cm und entsprechend ist sein Gewicht.
Jack kann jeder Zeit direkt in sein neues Zuhause reisen und ist geimpft, gechipt, sowie kastriert.
Natürlich ist er im Besitz eines gültigen EU-Heimtierausweises, den er dann mitbringt.
Alle Hunde reisen mit Traces/Reisedokument und sind beim Veterinärsamt gemeldet.
Auf Anfrage sind weitere Gesundheitstests möglich.
Vorkontrolle, Schutzvertrag sowie eine Schutzgebühr verstehen sich von selbst.
Die Hundehilfe Rheinland e.V., hilft Jack dabei das passende Zuhause zu finden.
Erstkontakt gerne über WhatsApp unter 0151 58067345
Auf dem letzten Foto sieht man Jack noch in der Tötung.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Hundehilfe Rheinland e.V. - Tierschutz für vergessene Pfoten Buzau
Luisenhöhe 8b
51491 Overath
Hundehilfe Rheinland e.V. - Tierschutz für vergessene Pfoten Buzau besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.