Name: Flash
Geschlecht: männlich
Grösse: mittel
Alter: 10/2024
Kastriert: nein
Geimpft: ja
Gechipt: ja
Krankheiten: keine bekannt
Charakter: freundlich, lieb, fröhlich
Schutzgebühr: 475,-EUR
Die Schutzgebühr beinhaltet:
Transport, Impfungen, Chip, EU Pass, Schutzgeschirr, Snap Test,,Parasiten Mittel.
Flash ist freundlich und fröhlich ,ein kleiner Irrwisch.
Er ist ein Labrador Retriever Strassenhund Mix und gerne aktiv , liebt die Natur.Ein kleiner Garten wäre toll.Flash wartet sehnsüchtig auf seine Familei.
Für Flash suchen wir eine Familie die gerne spazieren geht und eine Hundeschule besucht.
Es muss eine Familie sein, die ihm die nötige Zeit zur Eingewöhnung gibt. Mit den anderen Hunden versteht er sich gut.
Der Labrador Retriever ist eine der beliebtesten Retriever Rassen der Welt. Er hat eine lebhafte und gutmütige Persönlichkeit, die ihn zum perfekten Begleiter für Familien oder diejenigen machen, die einen treuen Freund suchen.
Labrador Retriever sind aufgrund ihrer Intelligenz, ihrer leichten Erziehbarkeit und ihres Eifers ein idealer Familienhund. Sie zeichnen sich in Bereichen wie Gehorsam, Fährtenarbeit, Apportieren und Agility-Wettbewerben aus was sie zu äußerst vielseitigen Hunden macht!
Hundeanfänger müssen eine Hundeschule besuchen.
Unsere Hunde reisen gechipt, geimpft, entfloht, entwurmt, kastriert (Welpen unkastriert) mit einem EU-Pass und TRACES, ein eigenes Sicherheitsgeschirr + Zugstopphalsband.
Die Vermittlung erfolgt nur nach positiver Vorkontrolle, mit einem Tierabgabevertrag und gegen eine Schutzgebühr.
Kinder müssen Hunde erfahren und schon älter sein.
Die Nutzung eines GPS-Gerätes für das erste Jahr im neuen Zuhause ist verpflichtend.
In den ersten Wochen verpflichtet sich der Adoptant den Hund doppelt zu sichern mit Schutzgeschirr und Halsband, sowie 2 Leinen.
Die Abholung am Transporter erfolgt AUSSCHLIESSLICH mit einer Transportbox (muss selbst besorgt werden).
Anschrift Tierschutzorganisation:
Auslandsstreuner e.V.
Hauptstraße 59
59399 Olfen
Auslandsstreuner e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.