Farah
 Ruhiges Katzenmädel sucht ihre Chilloase
Farah ist am 05.12.2017 geboren. 
Farah ist eine sehr ruhige und sanfte Katze, die Aufmerksamkeit, Zuneigung und Streicheleinheiten über alles liebt. Sie schnurrt immer, wenn man sie liebt, und wird sehr laut, wenn es Zeit zum Fressen ist  besonders, wenn es Nassfutter gibt (ihr Lieblingsfutter!).
Farah versteht sich wunderbar mit den anderen Katzen und Hunden auf ihrer Pflegestelle und teilt sogar problemlos Futternäpfe. Sie ist sehr gesellig und anhänglich. Sie ist wirklich ein Schatz.
Farah wird in ein liebevolles passendes Zuhause zu einem bereits vorhandenen ungefähr gleichaltrigen Kätzchen mit ähnlichem Charakter vermittelt.
Ein vernetzter Balkon ist Voraussetzung, gesicherter Freigang ein Traum.
Geschichte:
Farah wurde bei einer Kastrationsaktion gesichert. Als es an der Zeit war, sie wieder in ihr Revier zu entlassen, weigerte sie sich, die Transportbox zu verlassen. Es war klar, dass sie ein anderes Leben wollte. So durfte Farah bei ihrer Pflegestelle bleiben und sucht nun ihr Zuhause, wo sie mit ihrem Menschen und einer anderen Samtpfote kuscheln kann.
Wir vermitteln Farah nach einem positiven Vorbesuch (auch digital möglich) mit Schutzvertrag und gegen Erstattung unserer tierärztlichen Auslagen in Höhe von 250,00  in ein liebevolles passendes Zuhause.
Sie ist gechipt, geimpft, kastriert und auf FiV/FelV negativ getestet.
Sie hat selbstverständlich einen Heimtierpass.
Wir besitzen eine Erlaubnis nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes und wir führen selbstverständlich u.a. tierärztliche Maßnahmen (wie: Impfungen, Entwurmungen, Untersuchungen auf mögliche Erkrankungen, Chippen und, sofern das Tier das entsprechende Alter hat, ebenfalls die Kastration) durch und dokumentieren diese.
Erstkontakt bitte per E-Mail und mit der Angabe einer Telefonnummer oder direkt über unseren Fragebogen.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Pfötchenhilfe Herzensstreuner e.V.
Münchner Straße 18
85774 Unterföhring
Pfötchenhilfe Herzensstreuner e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.