Die Verkaufsanzeige richtet sich in erster Linie an potentielle Käufer von Ferienwohnungen für die Kurzzeitvermietung im Zentrum von Schwerin.
Die Maisonettewohnung ist über drei Ebenen konzipiert und ideal für die Kurzzeitvermietung an Feriengäste aus aller Welt geeignet. Sie befindet sich im Zentrum der Landeshauptstadt Schwerin.
Die offizielle Genehmigung der Stadt Schwerin, die Wohnung als Ferienwohnung zu nutzen, ist erteilt und liegt schriftlich vor.
Schwerins Residenzensemble wurde am 27. Juli 2024 zum UNESCO-Welterbe erklärt. Das Ensemble umfasst das Schweriner Schloss sowie über 30 weitere historische Gebäude und Gärten der Stadt. Diese Einstufung führt zu einer signifikanten Erhöhung der Übernachtungen bereits in der 1. Hälfe 2024 um 21,9%.
(Quelle: letzter Absatz: Pressestelle-Landesregierung Schwerin: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuell/?id=204239&processor=processor.sa.pressemitteilung, vom 29.08.2025)
In Schwerin ist außerdem eine ganzjährige Kurzzeitvermietung im Rahmen des Städtetourismus gegeben. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist, dass die Stadt Schwerin bereits 2025 die Satzungen für die Zulassung von Ferienwohnungen verschärft hat u.a. für die Pauls- und Feldstadt, so dass hier eine einzigartige Chance besteht, eine hohe Rendite zu erwirtschaften.
(Quelle: Pressestelle Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/news/zweckentfremdungssatzung/ vom 17.09.2025)
Die Wohnung ist in direkter Nachbarschaft zum Schlosspark Center (Einkaufszentrum), Kino, Ärzte, öffentlicher Nah- und Fernverkehr, Restaurants, zum Schweriner Schloss u.v.m. fußläufig erreichbar.
Im Untergeschoss befindet sich ein zur Wohnung gehörender Keller, welcher beispielsweise für das Abstellen von Fahrrädern genutzt werden kann.
Des weiteren befindet sich im Untergeschoss der Schlossparkresidenz ein Schwimmbad.
Das Gebäude befindet sich in einem großen Park von ca. 14.000 qm Größe.