Gesucht wird eine 3-Zimmer-Wohnung, barrierefrei, die den Grenzen des Jobcenter entspricht.
D.h. max. 65qm, max. 612,- € GESAMTKOSTENKALTMIETE (Heizung läuft extra) falls Energie saniert, 674,- €.
Bruttokaltmiete: Die Bruttokaltmiete beinhaltet die Grundmiete zuzüglich der kalten Nebenkosten.
Heizkosten: Zu der oben genannten Bruttokaltmiete werden die angemessenen Heizkosten zusätzlich als Bedarf anerkannt.
Energiesanierte Wohnungen: Der Nachweis für eine energiesanierte Wohnung erfolgt durch die Vorlage des Energieausweises (s. unten für nähere Ausführungen).
Wohnfläche: Der Wohnflächenbedarf gilt als Orientierungswert. Nähere Auskunft kann der für Sie zuständige Leistungssachbearbeiter geben.
Allgemeine Hinweise: Eine Prüfung der Angemessenheit der Wohnung kann nur mit einem konkreten Mietangebot erfolgen. Aus diesem sollten folgende Angaben hervorgehen:
Lage der Wohnung; Größe; Zimmeranzahl; Ausstattung; Miethöhe; Kaution; Bezugstermin
Die Miethöhe ist in die Bestandteile: Grundmiete, kalte Nebenkosten, Kosten für Heiz- und Warmwasser (warme Nebenkosten) aufzuschlüsseln. Sollte eine dezentrale Warmwasseraufbereitung mittels Boiler oder Durchlauferhitzer vorliegen, so ist dies anzugeben.
Die Angemessenheit der Miet- und Kautionshöhe wird dem Vermieter bestätigt. WICHTIG: Alle Räume müssen barrierefrei und behindertengerecht sein.
NUR innerhalb des zentralen Stadtgebietes, also Zentrum, BüBach, Bruck, Alterlangen, Anger etc. NICHT Frauenaurach, Eltersdorf, Häusling