Das im Jahr 2023 errichtete Einfamilienhaus befindet sich auf einem 540 m² großen Grundstück in einer ruhigen Sackgassenlage im Ortsteil Gohfeld in Löhne. Es handelt sich um einen eingeschossigen Massivbau ohne Unterkellerung, der ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird. Die Wohnfläche beträgt rund 123 m². Die Raumaufteilung umfasst ein Wohnzimmer mit Zugang zur Terrasse, eine Küche, drei Schlafräume, ein Badezimmer, ein separates WC sowie einen Hauswirtschaftsraum und Flur.
Beheizt wird das Gebäude über eine moderne Luftwärmepumpe in Kombination mit einer Fußbodenheizung. Zusätzlich befindet sich im Wohnzimmer ein Kaminofen. Die Fenster bestehen aus Kunststoff mit Dreifachverglasung und sind mit elektrisch betriebenen Rollläden ausgestattet. Die Ausstattung der Sanitärräume ist modern und entspricht dem üblichen Standard für Neubauten.
Zum Grundstück gehört eine Einzelgarage mit angeschlossenem Abstellraum. Die Außenanlagen sind teilweise fertiggestellt, es bestehen noch offene Arbeiten im Bereich der Hofbefestigung und der Fassade. Die Erschließung des Grundstücks ist über einen Privatweg gesichert. Die Straße ist noch nicht endgültig hergestellt.
Die Immobilie befindet sich in einem gepflegten Zustand.
Der Ortsteil Gohfeld gehört zur Stadt Löhne im Kreis Herford und liegt im nordöstlichen Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich um ein dicht bebautes Wohngebiet mit gewachsener Infrastruktur. Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Schulen und medizinische Versorgung sind im nahen Umfeld vorhanden. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist über eine rund 150 Meter entfernte Bushaltestelle gegeben. Der Bahnhof Bad Oeynhausen ist etwa 3,5 Kilometer entfernt. Die Auffahrt zur Autobahn A30 sowie das Autobahnkreuz A2/A30 sind in wenigen Minuten erreichbar.
Dieses Objekt soll in Kürze zwangsversteigert werden. Der Verkehrswert wurde auf 391.000 € festgesetzt. Damit kann das Objekt im kommenden Zwangsversteigerungstermin vorbehaltlich höherer Gebote bereits ab 50% (= 196.000 €) erworben werden. Der in diesem Inserat als Kaufpreis ausgewiesene Wert ist daher als möglicher Zuschlagsbetrag zu verstehen und nicht verbindlich.
Unter Umständen ist auch ein freihändiger Erwerb vor dem Zwangsversteigerungstermin möglich.
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