Am Rande von Kreiensen (Stadt Einbeck, Landkreis Northeim) gelegen befindet sich das hier zum Kauf angebotene Einfamilienhaus. Durch den letzten Bewohner stark vernachlässigt und vermüllt, ist das Objekt zunächst umfangreichst zu sanieren und renovieren, bevor wieder eine wohnbauliche Nutzung möglich ist.
Das gesamte und (leicht) hanglagige Grundstück ist insgesamt 804 m² groß. Neben dem zweigeschossigem Einfamilienwohnhaus gehört noch eine separate Garage (in sehr schlechtem Zustand) mit zum Verkaufsobjekt.
Die Außenanlage ist insgesamt erkennbar seit geraumer Zeit schon nicht mehr gepflegt worden, wie aber auch der Innenbereich des Hauses einen ungepflegten und schlechten Zustand aufzeigt.
Unmittelbar an einem Waldrand gelegen und mit einer Anliegerstraße vor der Hausfront entlang verlaufend, deren Verkehrsaufkommen gering ist, weist das Grundstück eine idyllische und ruhige Lage aus. Die weitere überwiegend wohnbaulich genutzten Nachbarbebauungen stoßen lediglich aus südlicher Richtung an das Verkaufsobjekt an, im weiteren nördlichen Verlauf der Anliegerstraße "Auf der Höhe" wie auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich keine Bebauung.
Das Erdgeschoss besteht aus einem Wohn-/Esszimmer (mittels Schiebetür sind die beiden letzteren Zimmer voneinander trennbar), einem Badezimmer, der Küche und zwei weiteren Zimmern. Vom EG führt eine Treppe ins OG bzw. eine andere und per Tür abschließbar in den Keller (vollunterkellert). Im Obergeschoss gibt es drei größere (Schlaf-)Zimmer und ein weiteres kleines Zimmer, sowie einen Abstellbereich.
Durch die Hanglage des nach hinten abfallenden Grundstücks gelangt man aus dem Keller ebenerdig in den rückwärtigen Außenbereich.
Auf dem Grundstück lastet eine (kleine) Abstandsflächenbaulast zugunsten des südwestlich gelegenen Grundstücks, die jedoch nahezu keine besondere Einschränkung darstellt (s. Kartenausschnitt mit eingezeichnetem Bereich).
Der Bereich des Verkaufsobjekts ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan ist nicht vorhanden, so dass die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist.
Denkmalschutz besteht lt. Auskunft der für einen Bauantrag zuständigen Stadt Einbeck nicht. Im Altlastenkataster sind keine Eintragungen für das Objekt vorhanden. Besondere Nachforschungen (z. B. Bodenuntersuchungen o. ä.) wurden nicht vorgenommen.
Ein aktueller Energieausweis (Bedarfsausweis) liegt vor.
Über die Funktionalität sämtlicher Leitungen (Strom, Wasser bzw. Heizung) können keinerlei Aussagen getroffen werden. Aktuell sind diese nicht in Betrieb.