Dieses charmante Anwesen bietet Ihnen die Möglichkeit, Wohnen und Tierhaltung optimal miteinander zu verbinden. Die Immobilie eignet sich sowohl für private als auch landwirtschaftliche Tierhaltung und eröffnet vielfältige Gestaltungs- und Nutzungsperspektiven.
Im Jahr 2018 erfolgte eine Nutzungsänderung zum Wohnhaus. In diesem Zuge wurden das Dach abgedichtet sowie die Elektroleitungen teilweise erneuert. Damit sind bereits wichtige Modernisierungsarbeiten durchgeführt worden.
Ein Energieausweis ist gemäß § 79 Abs. 4 Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht erforderlich, da das Gebäude Teil eines nach Landesrecht geschützten Denkmalensembles ist.