Das Beschlagnahmegrundstück ist mit einer eingeschossigen nicht unterkellerten Doppelhaushälfte mit ausgebautem Dachgeschoss (Bj. 1996) sowie an dessen nördlicher Giebelwand mit einer Garage mit direktem Zugang zur Küche im Erdgeschoss bebaut. Der bauliche Zustand ist gut; Schäden, Mängel und/oder Instandhaltungsstau wurden nicht festgestellt.
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